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Der Arbeitsschutzausschuss in der Praxis


Urheber:in:
DGUV



Unterschätzte Bedeutung: Der ASA

Der ArbeitsSchutzAusschuss in der Praxis

Veröffentlicht: 2024

Der ArbeitsSchutzAusschuss (ASA) ist ein zentrales Gremium für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen – und trotzdem wird seine Bedeutung häufig unterschätzt. Viele Betriebe verzichten auf die regelmäßige Durchführung der Sitzungen oder bilden den Ausschuss trotz gesetzlicher Verpflichtung gar nicht erst. Dabei ist der ASA nicht nur Pflicht, sondern auch ein bewährtes Instrument zur Prävention und kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Was ist der ASA?

Der ASA ist laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verpflichtend in jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten einzurichten. Ziel des Ausschusses ist es, regelmäßig über Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beraten – mit dem Ziel, konkrete Verbesserungen anzustoßen.

Wer gehört zum ASA?

Ein vollständiger ASA besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Arbeitgeber*in oder eine beauftragte Person

  • Zwei Vertreter*innen des Personalrats

  • Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens

Auch bei Teilzeitkräften wird anteilig mitgezählt: Beschäftigte mit bis zu 20 Stunden/Woche zählen als 0,5 Stellen, bis 30 Stunden als 0,75.

Warum ist der ASA so wichtig?

Der ASA bietet die ideale Plattform, um sicherheitsrelevante Themen ganzheitlich zu besprechen und abzustimmen. In der Praxis geht es dabei unter anderem um:

  • Ableitung konkreter Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen

  • Planung und Evaluation von Unterweisungen und Schulungen

  • Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

  • Auswertung von Begehungen und Sicherheitsrundgängen

  • Analyse von Unfällen und Berufskrankheiten zur Prävention

ASA in der Praxis – so funktioniert’s

Trotz gesetzlicher Pflicht ist die Durchführung des ASA vielerorts lückenhaft. Häufig liegt das an fehlender Kenntnis, mangelnder Organisation oder unterschätztem Nutzen. Dabei lässt sich der Ausschuss mit einigen wenigen, aber wichtigen Maßnahmen effektiv etablieren:

Unsere Empfehlungen:

  • Regelmäßigkeit sicherstellen: Mindestens eine Sitzung pro Quartal ist gesetzlich vorgeschrieben. Idealerweise werden alle Termine zu Jahresbeginn geplant.

  • Verbindliche Einladung: Alle Mitglieder frühzeitig einladen – auch digitale Formate wie Videokonferenzen sind möglich und sinnvoll.

  • Flexibilität ermöglichen: Nicht alle Beteiligten müssen an jeder Sitzung teilnehmen. Je nach Thema können einzelne Rollen stärker eingebunden werden.

  • Dokumentation führen: Ergebnisse und Beschlüsse sollten nachvollziehbar festgehalten und im Betrieb kommuniziert werden.

Fazit: ASA – Pflicht mit Mehrwert

Wer den ASA nur als gesetzliche Pflicht betrachtet, verschenkt viel Potenzial. Richtig eingesetzt, wird er zu einem wirkungsvollen Werkzeug zur Förderung der Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Er bietet nicht nur Raum für Austausch, sondern stärkt das Bewusstsein aller Beteiligten – und das langfristig.

Informieren Sie sich über die gesetzliche Grundlage im Detail unter:
👉 § 11 ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz


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