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Schutzhelme: Wann gilt die Helmpflicht auf dem Bau?


Urheber:in:
Haufe Arbeitsschutz



Helmpflicht auf dem Bau: Wann ein Schutzhelm Pflicht ist – und warum er Leben retten kann

Wenn auf dem Bau gehämmert, geschraubt, gebohrt und geschweißt wird, geht es nicht nur laut, sondern oft auch gefährlich zu. Herabfallende Werkzeuge, umstürzende Materialien oder das simple Anstoßen an einen Träger – Verletzungsrisiken auf Baustellen sind allgegenwärtig. Umso überraschender ist es, dass es keine gesetzlich pauschal vorgeschriebene Helmpflicht gibt. Ob und wann ein Schutzhelm getragen werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem von einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung.

In diesem Artikel erklären wir, wann auf Baustellen ein Schutzhelm Pflicht ist, was Arbeitgeber dabei beachten müssen und wie Beschäftigte selbst zur eigenen Sicherheit beitragen können.


Helmpflicht auf dem Bau: Gesetz oder Entscheidungssache?

Klingt widersprüchlich, ist aber Realität: Eine generelle gesetzliche Helmpflicht für alle Baustellen existiert in Deutschland nicht. Trotzdem ist das Tragen eines Schutzhelms auf nahezu allen Baustellen heute Standard – und das aus gutem Grund.

Der entscheidende Punkt ist: Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Im Rahmen seines Hausrechts und seiner Fürsorgepflicht kann (und sollte) er das Tragen eines Helms vorschreiben. Er ist sogar verpflichtet dazu – wenn bestimmte Risiken bestehen. Und genau hier kommt die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel.


Gefährdungsbeurteilung: Die Grundlage für Schutzmaßnahmen

Bevor auf einer Baustelle gearbeitet wird, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei analysiert er, ob Gefahren für den Kopf bestehen – etwa durch:

  • herabfallende Gegenstände (z. B. Werkzeuge, Baumaterialien)

  • pendelnde Lasten

  • umkippende oder wegfliegende Teile

  • Anstoßen an Bauteile oder Maschinen

Sobald eines dieser Risiken besteht – und das ist auf den meisten Baustellen der Fall – muss ein Schutzhelm getragen werden. Ist beispielsweise die lichte Höhe unter zwei Metern, besteht Anstoßgefahr – und damit Helmpflicht.


Arbeitgeberpflicht: Helm bereitstellen und unterweisen

Wird bei der Gefährdungsbeurteilung eine Helmpflicht festgestellt, muss der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn für jeden Beschäftigten einen geeigneten Schutzhelm bereitstellen. Das allein reicht jedoch nicht: Er ist auch verpflichtet, seine Mitarbeitenden zu unterweisen – zum Beispiel darin, wie ein Helm auf Schäden geprüft wird und wann er ersetzt werden muss.


Wann ist ein Helm auszutauschen?

Ein Helm schützt nur, wenn er intakt ist. Deshalb gilt:

  • Nach einem Schlag oder Sturz muss der Helm sofort ersetzt werden.

  • Bei sichtbaren Schäden wie Rissen oder Dellen – ebenfalls austauschen.

  • Auch ohne Schäden ist ein Austausch nach einer gewissen Nutzungsdauer Pflicht:

Helmtyp Maximale empfohlene Nutzungsdauer
Thermoplastische Helme 4 Jahre (in der Praxis üblich)
Duroplastische Helme 8 Jahre (sofern schadensfrei)

Einige Hersteller geben längere Nutzungszeiten an – diese sollten aber kritisch geprüft werden.


Der Knacktest: So prüfen Beschäftigte ihren Helm

Ein praktischer Schnelltest für den Helmmaterialzustand ist der sogenannte Knacktest:

  1. Helm seitlich mit den Händen leicht zusammendrücken.

  2. Alternativ die Helmschale sanft verbiegen.

  3. Knackt oder knistert es hörbar? → Helm austauschen!

Regelmäßige Sichtprüfungen gehören ebenfalls zum Standard. Schäden müssen dem Arbeitgeber sofort gemeldet werden.


Fazit: Sicherheit fängt oben an – mit dem richtigen Helm

Auch wenn es keine pauschale gesetzliche Helmpflicht für den Bau gibt, ist der Helm in der Praxis fast immer ein Muss. Arbeitgeber sind in der Pflicht, Risiken zu analysieren, Helme bereitzustellen und ihre Beschäftigten zu unterweisen. Und die Beschäftigten? Die tragen selbst Verantwortung: für die regelmäßige Kontrolle ihres Helms – und damit für ihre eigene Sicherheit.

Denn eines ist klar: Der Kopf ist unersetzlich. Der Helm nicht.


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