HSE - Markt- und Messeplatz

Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?


Urheber:in:
Haufe Arbeitsschutz



Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz: Sicherheit für Rettungskräfte und Betroffene

Die Zahl der Notfalleinsätze in Deutschland ist in den letzten Jahren um bis zu 30 % gestiegen. Damit einher geht eine steigende physische und psychische Belastung für die Rettungskräfte. Eine systematische Gefährdungsbeurteilung ist daher unerlässlich, um sowohl die Sicherheit der Einsatzkräfte als auch der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung im Rettungsdienst

Mit rund 13 Millionen Rettungseinsätzen jährlich – durchgeführt von etwa 85.000 Einsatzkräften – ist der Rettungsdienst eine der am stärksten beanspruchten Berufsgruppen. Doch wie kann eine fundierte Gefährdungsbeurteilung bei einem Notfalleinsatz erfolgen, wenn die Einsatzbedingungen oft unvorhersehbar sind?

Die Antwort liegt in einer speziellen Methodik, die an die dynamische Einsatzlage angepasst ist. Die Feuerwehrdienstvorschrift 100 (FwDV 100) regelt in Deutschland den Umgang mit Gefahren im Rettungsdienst und ist mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz gleichgestellt. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Einsatzfaktoren systematisch erfasst und bewertet werden.

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung im Notfalleinsatz

Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung umfasst mehrere Schritte:

  1. Fahrt zum Einsatzort:
    • Erste Informationen zur Lage am Einsatzort werden durch die Leitstelle übermittelt.
    • Mögliche Sicherheitsrisiken werden identifiziert (z. B. Verkehrsbehinderungen, Gewaltpotenzial, chemische Gefahren).
    • Falls notwendig, werden weitere Einsatzkräfte nachalarmiert.
  2. Eintreffen und erste Lagebeurteilung:
    • Einschätzung der tatsächlichen Situation vor Ort.
    • Identifikation potenzieller Gefahrenquellen (Gebäudeschäden, Feuer, unruhige Menschenmengen etc.).
    • Prüfung der Zugänglichkeit und Sicherheit des Einsatzortes.
  3. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:
    • Festlegung der Reihenfolge von Schutz- und Rettungsmaßnahmen.
    • Abwägung verschiedener Handlungsoptionen.
    • Rückmeldung an die Leitstelle zur Koordination weiterer Einsatzmittel.
  4. Durchführung der Rettungsmaßnahmen:
    • Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen für das Personal.
    • Versorgung und Evakuierung von Betroffenen unter Berücksichtigung der Sicherheitslage.
    • Nachbereitung und Dokumentation des Einsatzes.

Fazit

Gefährdungsbeurteilungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit im Rettungsdienst. Trotz unvorhersehbarer Einsatzbedingungen bieten standardisierte Verfahren eine Möglichkeit, Risiken effektiv einzuschätzen und zu minimieren. Durch die kontinuierliche Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und gesetzliche Vorgaben kann der Schutz für Rettungskräfte und Betroffene nachhaltig verbessert werden.



0
    0
    Warenkorb
    Ihr Warenkorb ist leer
    Nach oben scrollen