Verbraucherschutz: UBA geht gegen Temu vor
Der chinesische Billig-Online-Marktplatz Temu gerät zunehmend in den Fokus europäischer Verbraucherschutzbehörden. Das Umweltbundesamt (UBA) leitet gemeinsam mit anderen EU-Ländern Maßnahmen gegen das Unternehmen ein, um unfairen Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben. Der Vorwurf: Temu setzt Verbraucherinnen und Verbraucher unter Druck, manipuliert Kaufentscheidungen mit Falschinformationen und erschwert das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht.
Aggressive Verkaufsstrategien im Visier
Mit irreführenden Angaben über Rabattaktionen und künstlich verknappte Bestände verleitet Temu seine Kundschaft zu schnellen Kaufentscheidungen. Solche Praktiken sind nach europäischem Recht unzulässig, weshalb das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden CPC bereits im Juli 2024 eine koordinierte Aktion gegen den Online-Marktplatz eingeleitet hat. Die Initiative wurde durch eine Warnmeldung der irischen Verbraucherschutzbehörde ins Rollen gebracht, da Temu seinen europäischen Firmensitz in Irland hat.
UBA-Präsident Dirk Messner kritisiert das Geschäftsmodell scharf: „Billigplattformen wie Temu haben mit nachhaltigem Konsum nichts zu tun. Sie versuchen mit unlauteren Mitteln, immer neue Kaufanreize zu erzeugen. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen nicht unfair unter Druck gesetzt werden.“
Schwerwiegende Vorwürfe gegen Temu
Die CPC-Behörden werfen Temu mehrere Verstöße gegen das europäische Verbraucherrecht vor. Dazu gehören:
- Erschwerung des Widerrufsrechts, um Retouren zu vermeiden
- Einsatz manipulativer Webseitendesigns (sogenanntes „Dark Patterning“)
- Verbreitung gefälschter Kundenbewertungen zur Beeinflussung der Kaufentscheidung
- Aggressives Marketing mit Glücksspielelementen zur Steigerung des Kaufdrucks
- Irreführende Angaben zu Mindestbestellwerten und Rabatten
Die Verbraucherschutzbehörden fordern Temu nun auf, die beanstandeten Geschäftspraktiken freiwillig einzustellen. Andernfalls könnten empfindliche Geldstrafen folgen.
Verbraucherrechte in der EU stärken
Die Maßnahmen der Verbraucherschutzbehörden basieren auf der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sowie der Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte. Diese Regelwerke schützen Käufer innerhalb der EU vor irreführenden Verkaufsstrategien und sichern ihnen umfassende Rechte zu.
Das UBA betont, dass es nicht befugt ist, individuelle Verbraucherbeschwerden zu bearbeiten, sondern vielmehr die kollektiven Interessen der europäischen Verbraucherschaft verteidigt. Das Ziel ist, Missstände aufzudecken, Verstöße abzustellen und so langfristig für mehr Transparenz und Fairness im Online-Handel zu sorgen.
Wie geht es weiter?
Der Druck auf Temu wächst. Sollte das Unternehmen nicht freiwillig einlenken, drohen empfindliche Strafen und weitere regulatorische Maßnahmen. Die EU zeigt sich entschlossen, gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorzugehen – zum Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher.