Grundlagen der Suchtprävention im Betrieb
Warum ist Suchtprävention im Betrieb wichtig?
Sucht am Arbeitsplatz kann erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten haben. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, wirksame Maßnahmen zur Suchtprävention zu etablieren. Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat das Bewusstsein für betriebliche Regelungen zusätzlich geschärft. Um auf neue Entwicklungen flexibel reagieren zu können, sind klare Strukturen und Konzepte zur Suchtprävention notwendig.
Was versteht man unter Sucht?
Die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) beschreibt Sucht als “Störungen durch Substanzgebrauch oder Verhaltenssüchte”. Neben dem Konsum von Substanzen wie Alkohol, Cannabis, Opioiden oder Nikotin zählen auch Verhaltensweisen wie Glücksspiel oder exzessives Gaming zu den Abhängigkeiten. Die Abhängigkeit entwickelt sich durch neurologische Anpassungen im Gehirn, die die Kontrolle über das Konsumverhalten zunehmend einschränken.
Merkmale einer Abhängigkeit
Laut ICD-11 gibt es drei wesentliche Merkmale, die auf eine Sucht hinweisen:
- Kontrollverlust über Konsumverhalten
- Priorisierung des Konsums vor anderen Lebensbereichen
- Entwicklung physiologischer Anpassungen wie Toleranzbildung oder Entzugserscheinungen
Zur Diagnose müssen mindestens zwei dieser Merkmale über einen Zeitraum von zwölf Monaten bestehen.
Sucht und ihre Auswirkungen im Betrieb
Suchtmittelkonsum kann das Risiko von Arbeitsunfällen, krankheitsbedingten Fehlzeiten und Leistungsminderung erheblich erhöhen. Unternehmen stehen in der Verantwortung, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um sowohl die Sicherheit als auch das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen zur Suchtprävention
Mehrere gesetzliche Regelungen legen fest, wie mit Sucht am Arbeitsplatz umzugehen ist. Dazu gehören:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Betriebsvereinbarungen zu Suchtmitteln
Die DGUV Vorschrift 1 besagt beispielsweise, dass Beschäftigte sich nicht durch den Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich oder andere gefährden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Personen, die offensichtlich nicht arbeitsfähig sind, nicht zu beschäftigen.
Betriebliche Maßnahmen zur Suchtprävention
Eine erfolgreiche Suchtprävention umfasst verschiedene Ansätze, die sowohl das Arbeitsumfeld als auch das individuelle Verhalten berücksichtigen. Dazu gehören:
- Enttabuisierung des Themas: Offene Kommunikation und Sensibilisierung
- Regelungen zur Einnahme von Suchtmitteln: Einführung von Punktnüchternheit am Arbeitsplatz
- Früherkennung: Schulungen für Führungskräfte zur Erkennung von problematischem Verhalten
- Gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen: Reduzierung von Stress und Förderung von Work-Life-Balance
- Unterstützungsangebote: Bereitstellung von Suchtberatung und Hilfsprogrammen
Unterstützung durch Unfallversicherung und Sozialversicherungsträger
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Unternehmen Beratung und Schulungen zu suchtpräventiven Maßnahmen. Darüber hinaus unterstützen auch Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Integrationsämter Betriebe bei der Umsetzung von Gesundheitsprogrammen. Die „Landkarte der Unterstützenden“ informiert über verschiedene Anlaufstellen für betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention.
Fazit
Suchtprävention im Betrieb ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Durch gezielte Maßnahmen können Unternehmen nicht nur das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden verbessern, sondern auch betriebliche Risiken minimieren. Eine offene Unternehmenskultur und klare Regelungen helfen dabei, suchtbedingte Probleme frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.