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DGUV
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Nach langer Krankheit zurück in den Job – das soll das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erleichtern. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen jenen Beschäftigten ein BEM-Verfahren anbieten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkranken. Wie sich ein BEM-Verfahren vorbildlich umsetzen lässt, erläutert die top eins in ihrer neuen Ausgabe.
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