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Haufe Arbeitsschutz
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Laptops, Notebooks oder Tablets gehören ebenso wie Smartphones zu den tragbaren Bildschirmgeräten. Die Grundlagen des Arbeitsschutzes bei der Anwendung von mobilen Bildschirmen wurden bereits in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Mit der neuen ASR A6 „Bildschirmarbeit“ wurden diese Grundlagen für die betriebliche Praxis präzisiert und auf den Stand der Technik gebracht.
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