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Haufe Arbeitsschutz
veröffentlicht am
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Covid-19-Infektion einer Supermarktverkäuferin mangels Nachweis der Ansteckung am Arbeitsplatz nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird. Es konnte keine konkrete “Index-Person” identifiziert werden, und ein erhöhtes berufliches Infektionsrisiko reicht nicht aus.
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