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BAuA
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Tätigkeiten, bei denen das Aufbringen hoher Kräfte erforderlich ist und die nicht im Sitzen ausgeführt werden können, zählen zu der Belastungsart “Ganzkörperkräfte”. Hierzu gehören beispielsweise das Bearbeiten großer Werkstücke oder das Positionieren von Arbeitsgegenständen.
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