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Haufe Arbeitsschutz
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Das fehlerlose Zusammenspiel von Kranführer und Anschläger ist beim Anschlagen von Lasten von großer Bedeutung, denn fehlerhaftes Anschlagen von Lasten kann zu schweren Unfällen führen. Die am Lastenanschlag beteiligten Beschäftigten sollten daher für ihre Aufgaben ausgebildet sein. In vielen Betrieben werden aber auch Kranführer als Anschläger eingesetzt, die dafür nicht qualifiziert sind. Darf der Kranführer aber überhaupt Aufgaben des Anschlägers übernehmen? Und wenn ja, muss er dafür in jedem Fall speziell qualifiziert werden?
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