HSE - Markt- und Messeplatz

Whistleblowing: Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden


Urheber:in:
Haufe Arbeitsschutz



Neudeutsch spricht man von „Whistleblowing“, wenn ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber oder einem Dritten tatsächliche oder vermeintliche Missstände in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen meldet. Was muss der Arbeitnehmer bei der Beschwerde beachten? Wann kann er sich an eine Aufsichtsbehörde wenden? Ist er sogar verpflichtet, einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz zu melden?



0
    0
    Warenkorb
    Ihr Warenkorb ist leer
    Nach oben scrollen