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Haufe Arbeitsschutz
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Betriebsanweisungen sind unverzichtbar, um das Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu regeln. Sie sind schriftlich festgehalten und richten sich an alle Beschäftigten. Diese Anweisungen müssen strikt befolgt werden und dienen als Grundlage für Unterweisungen. Die Nichterstellung von Betriebsanweisungen kann als Ordnungswidrigkeit angesehen werden und mit einem Bußgeld geahndet werden.
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