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Haufe Arbeitsschutz
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Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung „Kältearbeiten“ (ehemals G 21-Untersuchung) richtet sich an Beschäftigte, die an sogenannten Kältearbeitsplätzen tätig sind. Es handelt sich um eine Pflichtvorsorge, wenn die beruflichen Tätigkeiten zumindest phasenweise bei extremer Kältebelastung von minus 25 Grad Celcius und kälter durchgeführt werden müssen.
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