HSE - Markt- und Messeplatz

Reinigungsmittel: Die Haut vor Gefährdungen schützen


Übersichtliches Regelwerk mit vielen Handlungshilfen und praxisnahen Klicktipps
Urheber:in:
DGUV



Im Reinigungshandwerk ist die Beseitigung verschiedenster Verunreinigungen eine zentrale Aufgabe der Mitarbeiter. Dabei kommen häufig Pflege- und Reinigungsmittel zum Einsatz, die potenziell gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe wie Säuren, Tenside, Alkalien oder Lösungsmittel enthalten können. Diese werden als Gefahrstoffe eingestuft, da sie dem Körper schaden können. Um die Mitarbeiter vor möglichen Gefährdungen zu schützen, sind klare Schutzmaßnahmen notwendig, insbesondere hinsichtlich Hautkontakt, Einatmen von Dämpfen sowie Brand- und Explosionsgefahren. Angesichts der Vielfalt an verwendeten Reinigungs- und Pflegemitteln stellt die aktualisierte DGUV Regel 101-019 mit dem Titel “Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln” einen hilfreichen Leitfaden dar. Diese bietet Unternehmen und Mitarbeitern eine klare Struktur sowie praxisnahe Tipps zur Auswahl angemessener Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit diesen Substanzen.

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