HSE - Markt- und Messeplatz

Körperlicher Angriff auf Betriebsweg ist nicht immer unfallversichert


Urheber:in:
Haufe Arbeitsschutz



Der 21. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung vom 9.11.2023 mit der Frage befasst, ob eine (nicht erwerbsmäßig tätige) Pflegeperson unfallversichert ist, wenn sie beim Holen eines Blutzuckermessgeräts für den Pflegebedürftigen Opfer eines Angriffs wird. Im konkreten Fall hat das LSG die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch verneint.



0
    0
    Warenkorb
    Ihr Warenkorb ist leer
    Scroll to Top