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Haufe Arbeitsschutz
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Der 21. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung vom 9.11.2023 mit der Frage befasst, ob eine (nicht erwerbsmäßig tätige) Pflegeperson unfallversichert ist, wenn sie beim Holen eines Blutzuckermessgeräts für den Pflegebedürftigen Opfer eines Angriffs wird. Im konkreten Fall hat das LSG die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch verneint.
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