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DGUV
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“Gefahr erkannt, Gefahr gebannt” – dieses Motto bringt auf den Punkt, warum Unterweisungen unverzichtbar für den Arbeitsschutz sind: Denn nur wenn Beschäftigte alle Gefährdungen kennen, können sie Risiken gezielt minimieren. Deswegen müssen sie regelmäßig unterwiesen werden. Die Praxisnahe Tipps informieren u.a. über
- Pflicht zur Unterweisung: Das sagt das Arbeitsschutzgesetz
- Zeitliche Vorgaben: Anlassbezogen und regelmäßig
- Unterweisungsthemen: An der Gefährdungsbeurteilung orientiere
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