In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung im Umwelt- und Klimaschutz in Unternehmen aller Größen und Branchen deutlich gestiegen. Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert hierbei einen wichtigen Meilenstein, indem sie Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen verpflichtet. Seit dem 1. Januar 2024 betrifft diese Verpflichtung zunächst Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern. In den kommenden Jahren wird dieser Kreis jedoch sukzessive erweitert. Dadurch gewinnt die Rolle des Umweltschutzes und des Umweltbeauftragten in Unternehmen zunehmend an Bedeutung!
Nachhaltige Unternehmensführung : Die Rolle des Umweltbeauftragten im Unternehmen
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Haufe Arbeitsschutz
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