Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind seit kurzem dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal einzurichten. Auch auf Meldungen, die den Bereich der Belästigung betreffen, sollten Arbeitgeber vorbereitet sein. Wann sind diese rechtlich relevant? Und wer fällt unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes?
Ein Hinweisgeberkanal kann alle möglichen Missstände, aber auch persönliche Fehden und üble Nachrede zu Tage treten lassen. Zu erwarten ist, dass unter anderem Vorwürfe des Mobbings erhoben werden, denn etwa die Hälfte aller Mobbingfälle, von denen 18 bis 65-jährige betroffen sind, finden am Arbeitsplatz statt. Das kann sowohl das Verhalten von Führungskräften als auch von Kollegen und Kolleginnen untereinander oder gegenüber Vorgesetzten betreffen. Arbeitgeber müssen reagieren, daher empfiehlt es sich zu klären, wann Mobbingformen wie “Gaslighting”, “Bossing”, “Staffing” oder “Ghosting” rechtlich relevant sind und wer überhaupt unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.