Seit zehn Jahren werden im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich auch psychische Belastungen als Thema für die Gefährdungsbeurteilung genannt. Immer noch bereitet das manchen für den Arbeitsschutz Verantwortlichen Kopfzerbrechen. Muss es aber nicht.
Niemand soll bei der Arbeit körperlich oder seelisch so belastet werden, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können. Das ist das grundlegende Ziel des Arbeitsschutzgesetzes – und der Hintergrund der dort festgeschriebenen Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Gefahren für ihre entgeltlich und unentgeltlich Beschäftigten einzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen – damit möglichst nichts der Gesundheit schadet. Dabei stehen psychische Belastungen gleichrangig neben körperlichen.
Psychische Belastungen
Im Stressreport Deutschland führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) auf, was beispielsweise für Gesundheitsberufe schwerwiegende psychische Belastungen sein können:
- gleichzeitiges Betreuen verschiedenartiger Arbeiten
- starker Termin- oder Leistungsdruck
- Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit
- sehr schnelles Arbeiten – Arbeiten an der Grenze der Leistungsfähigkeit
- gefühlsmäßig belastende Situationen
- Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste
- zunehmender Stress – mengenmäßige Überforderung
- körperliche und emotionale Erschöpfung
Die Arbeit ist aber nicht nur eine Last. Sie bietet auch viele Ressourcen. So kann beispielsweise ein gutes Team manche Belastung ausgleichen. Auch eine sinnhafte Tätigkeit stellt eine Ressource dar, ebenso empfundene Wertschätzung, eine gute Arbeitsorganisation, ein freundlicher Umgangston, ein verlässlicher Dienstplan. Gerade der Dienstplan entpuppt sich vielfach als Stellschraube, mit der man das Betriebsklima justieren kann.
Psychische Belastungen sind oft leichter zu ermitteln, als viele meinen. Einige lassen sich einfach mit gesundem Menschenverstand erschließen. Andere treten zutage, wenn man die Beschäftigten befragt. Anfangen kann man mit den Aspekten, die bereits als Belastung bekannt sind. Dann ist schon ein wichtiger Schritt getan.