Gibt es in Deutschland einen Trend zum Quiet Quitting (“stilles Kündigen”)? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Auswertung der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 bis 2021 hinsichtlich der Arbeitszufriedenheit, Engagement und Fluktuationsabsicht veröffentlicht.
Der neue Kompaktbericht zeigt, dass sich in Deutschland ein solcher Trend nicht niederschlägt.
Der Begriff Quiet Quitting bezieht sich auf Beschäftigte, die sich nicht mehr als unbedingt nötig bei ihrer Arbeitsaufgabe engagieren. Dabei unterscheidet sich das “stille Kündigen” von der tatsächlichen sowie der “inneren Kündigung”, bei der Beschäftigte bereits gedanklich gekündigt haben, aber aufgrund fehlender Alternativen am Arbeitsplatz bleiben. Um Entwicklungen und die damit einhergehenden Veränderungen zu untersuchen, werden im vorliegenden Bericht die Arbeitszufriedenheit, die Wichtigkeit der Trennung von Arbeit und Privatleben, die Bereitschaft sich proaktiv beruflich einzubringen (Eigeninitiative) und die Wechselbereitschaft (Fluktuationsabsicht) von Beschäftigten betrachtet.