(11.07.2023) Zur Einigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte für die Krankenhausreform erklärt die stv. Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Dr. Edlyn Höller: “Die Reform der stationären Versorgung bietet die Chance, eine qualitativ hochwertige und sichere Versorgung für die Menschen im Land zu gewährleisten.” Vor diesem Hintergrund begrüßt die gesetzliche Unfallversicherung die Einigung von Bund und Ländern auf gemeinsame Eckpunkte für die Krankenhausreform.
Bund und Länder haben sich unter anderem verständigt, den Katalog der geplanten Leistungsgruppen um fünf Leistungsgruppen zu erweitern, darunter Notfallmedizin und spezielle Traumatologie. Diese Verständigung hat für unseren Zweig der Sozialversicherung besondere Bedeutung, denn sie berührt eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung: die Versorgung der Opfer von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen.