Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die 59. MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt. Die Liste wurde jetzt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben und dient als wesentliche Grundlage für Änderungen und Anpassungen gesetzlicher Regelungen im Arbeitsschutz.
Sie ist damit ein relevanter Teil der wissenschaftlichen Politikberatung, die sich die DFG in ihrer Satzung zur Aufgabe gemacht hat. Die hohe wissenschaftliche Bedeutung der Arbeit der Senatskommission würdigend, stimmte der Senat der DFG bereits im Dezember 2022 der Mandatsverlängerung der MAK-Kommission für weitere sechs Jahre zu.