Die EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet Maschinenhersteller, über die Geräuschemissionen ihrer Produkte zu informieren. Damit unterrichten sie Benutzer/-innen über die Restrisiken durch Lärm. Zudem dient diese Angabe der Auswahl leiser Maschinen im Sinne des Minimierungsgebotes im Arbeitsschutz. Ein weiterer, bislang wenig beachteter Aspekt ist die Bedeutung von Geräuschemissionsangaben für die Schallprognose bei der Planung von Arbeitsstätten oder zur Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung.
Dieser Artikel ist im Journal “sicher ist sicher”, Volume 74, Nr. 2, S. 64-68 erschienen. Bibliografische Angaben F. Heisterkamp, E. Romanus, G. Brockt: Geräuschemissionsangaben für Produktsicherheit und Gefährdungsbeurteilung beim Lärmschutz. in: sicher ist sicher, Volume 74, Nr. 2 2023. Seiten 64-68, Projektnummer: F 2451, DOI: 10.37307/j.2199-7349.2023.02.05 Artikel “Geräuschemissionsangaben für Produktsicherheit und Gefährdungsbeurteilung beim Lärmschutz” Herunterladen (PDF, 847 KB, Datei ist nicht barrierefr…