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BGW
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In der Corona-Pandemie waren Vor-Ort-Schulungen zeitweise nur eingeschränkt möglich. Auch betriebliche Ersthelfende konnten zum Teil nur unter erschwerten Bedigungen die nötigen Aus- und Fortbildungen absolvieren. Mittlerweile gilt jedoch wieder die reguläre Frist von zwei Jahren für Fortbildungen. Weil in vielen Unternehmen Nachholbedarf besteht, kommt es derzeit zu vielen Anfragen bei der BGW. Was ist wichtig, damit die Kostenübernahme durch die BGW erfolgen kann?
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