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Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber, wenn er Home Office anbietet?

Hallo,

wie wahrscheinlich fast jeder Betrieb haben auch wir in der Pandemie – notgedrungen – gelernt mit Home Office-Lösungen umzugehen. Inzwischen gehört Home Office zum „New Normal“ und die Mitarbeiter wollen die neugewonnene Flexibilität nicht mehr missen.

Das ist auch in Ordnung. In den meisten Fällen gibt es keine Probleme. Wir verhandeln zurzeit sogar Betriebsvereinbarungen, um das zu verbriefen.

Jetzt entbrennt aber der Streit um Begrifflichkeiten: Was bedeutet „Home Office“ rechtlich für den Arbeitgeber? Wozu verpflichten wir uns da? Vielleicht sogar ganz unbewusst?

Ich würde mich über Eure Erfahrungen freuen…!

Gruß Gabi

Hallo Gabi,

Der Begriff "Home Office" in Arbeitsverträegn oder Betriebsvereinbarungen ist nicht ganz ohne! Bedeutet es doch wörtlich, dass der Arbeitgeber seinen Angestellen ein Büroarbeitsplatz in seinem Zuhause anbietet. D.h.:

Ein Arbeitgeber hat daher die gleichen Pflichten, wenn er seinen Angestellten die Möglichkeit des Home Office anbietet, wie im Unternehmen. Dazu gehören unter anderem:

  • Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel wie Computer, Telefon und Internetzugang
  • Schaffung einer sicheren und gesundheitlich unbedenklichen Arbeitsumgebung
  • Schulung der Angestellten in Bezug auf die Verwendung der Arbeitsmittel und die Durchführung von Arbeiten im Home Office
  • Regelmäßige Kontaktpflege mit den Angestellten, um ihre Fortschritte und Probleme zu überwachen
  • Beachtung von Arbeitszeitgesetzen und -vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Überstunden und Pausen
  • Schutz der Datensicherheit, insbesondere im Hinblick auf vertrauliche Unternehmensdaten

(zumindest im Geltungsbereich der Deutschen Regelwerke.)

Gruß Anke

Diese Position vertritt unser Betriebsrat auch. Das ist oft aber nicht möglich und auch vom Mitarbeiter auchnicht immer gewollt.

Welche Alternativen hat der Arbeitgeber?

Wenn ich die Frage richtig verstehe, sehe ich arbeits- und arbeitssicherheitsrechtlich, keine Alternativen; allerdings würde ich es als riesige "Grauzone" ansehen.

Zum einen, weil es wahrscheinlich keinerlei Kapazitäten seitens der Aufsichtsbehörden gibt, dass auch nur ansatzweise zu kontrollieren;

zum anderen sehe ich keine rechtliche Pflicht, dass ein Arbeitgeber zwei Arbeitsplätze für einen Mitarbeiter vorhalten muss - einen im Unternehmen und einen @home? Soviel ich weiß gibt es offiziell auch kein gesetzliches Recht auf einen Home Office Platz? Es kommt daher auch darauf an, ob der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Arbeitsplatz oder ausschließlich einen Home Office-Platz anbietet.

Wenn ein Arbeitgeber nicht in der Lage ist, seinen Angestellten den notwendigen Raum (Büroarbeitsplatz), die Arbeitsmittel wie Computer, Telefon und Internetzugang, etc. bereitzustellen, z.B. weil er nicht genügend Bürofläche hat, gibt es einige Alternativen:

  • Flexible Arbeitszeiten: der Arbeitgeber kann er seinen Angestellten anbieten, in den Büroräumlichkeiten zu arbeiten, wenn diese verfügbar sind.
  • Teilzeit Home Office: Der Arbeitgeber kann seine Angestellten so organisieren, dass jeder einen Teil der Arbeitszeit von zu Hause aus arbeitet und den Rest im Büro.
  • Oder die Kombination aus beiden
  • Unterstützung bei den Kosten: Der Arbeitgeber muss grundsätzlich einen Teil oder sogar die gesamten Kosten für die notwendige Anschaffung der Arbeits- und Betriebsmittel von seinen Angestellten übernehmen; insbesondere dann, wenn er ausschließlich Home Office anordnet.
  • Alternative zum Kauf könnten Miete von Büroräumlichkeiten und Leasing der Ausrüstung sein: Der Arbeitgeber kann die notwendigen Arbeitsmittel von einem Dritten leasen oder mieten, um sie an seine Angestellten weiterzugeben.

Komplizierter wird es, wenn es sich nicht um Büroarbeitsplätze handelt. Es sind auch nicht alle Arbeitsplätze überhaupt Home-Office-fähig. Das Thema Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen im häuslichen Umfeld von Beschäftigten ist m.M.n. ebenfalls noch völlig ungeklärt bzw. in der Praxis kaum umzusetzen.

Ich wäre sehr gespannt, ob sich hierzu noch Meinungen und Tipps für die Praxis sammeln lassen?

Ankei

Guten Abend,

Ich würde mich freuen, wenn hier konkrete Beispiele zu diesem Thema geschildert werden könnten; aus konkreten Branchen an konkreten Arbeitsplätzen - insbesondere intressant wären vorallem Nicht-Büroarbeitsplätzen!

Ich persönlich kann hier leider auch nur von Home Office-Lösungen für Bürotätigkeiten berichten. Dennoch hätte ich Ideen, wo man sich konkret informieren kann:

Wo kann ich mich also näher informieren?

Es gibt verschiedene Quellen, wo Sie sich näher über die rechtlichen Anforderungen von Remote-Arbeit und Home-Office informieren können:

  • Arbeitsschutz-Vorschriften der Länder und der Berufsgenossenschaft; insbesondere ganz spezielle Informationsschriften über Home Office-Regeln für diverse Branchen (z.B.: http://www.dguv.de, http://www.baua.de, http://www.bmas.de)
  • Gewerkschafts- und Arbeitnehmerverbände: Diese Organisationen können Ihnen Informationen und Unterstützung bei Fragen rund um Arbeitsrecht und Remote-Arbeit bieten. (www.dgb.de)
  • Branchenverbände: Informieren Sie sich über die geltenden Branchenstandards und Vorschriften in Ihrer Branche, z.B. die Website des Verbands der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Deutschland
  • Weitere Online-Ressourcen: Es gibt auch viele online-Ressourcen, die Informationen und Unterstützung bei Fragen rund um Remote-Arbeit und Home-Office bieten, z.B. Websites von Experten und Unternehmen, die sich auf Arbeitsrecht und Remote-Arbeit spezialisiert haben, z.B. die Website von www.Lexology.com, die Informationen und Nachrichten aus dem Arbeitsrecht und dem Arbeitsmarkt bereitstellt.
  • Rechtsanwälte: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen individuelle Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um Remote-Arbeit und Home-Office geben.

Zu erwähnen ist allerdings, dass all diese Empfehlungen rechtlich nur für Deutschland gelten; und nicht zwangsläufig für Beschäftigte, die für ihre Firma im Ausland tätig sind.

Viel Spaß beim Recherchieren 🙂

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