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Informativ – Interaktiv -Interdisziplinär – It’s 4U
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Wann wird eine G40 Untersuchung erforderlich?
Zitat von Frank Förster am 17. Nov. 2022, 16:52 UhrSehr geehrte Damen und Herren,
kann mir jemand erläutern, wann wir für unsere Mitarbeiter tatsächlcih eine G40 veranlassen müssen? (Wunsch-Angebot-Pflicht).
Vielen dank im Voraus!
Frank Förster
Sicherheitsbeauftragter
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann mir jemand erläutern, wann wir für unsere Mitarbeiter tatsächlcih eine G40 veranlassen müssen? (Wunsch-Angebot-Pflicht).
Vielen dank im Voraus!
Frank Förster
Sicherheitsbeauftragter
Zitat von mariaditsch am 17. Nov. 2022, 16:59 UhrHallo Herr Förtser,
die G40 kommt generell beim Handling folgender Stoffe in Frage:
- Acrylnitril
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
- Beryllium
- 1,3-Butadien
- 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)
- Cobalt und seine Verbindungen
- Dimethylsulfat
- Hydrazin
Wissen Sie zufällig, welche(n) Stoff(e) Ihre Mitarbeiter handeln?
Maria Ditsch
Hallo Herr Förtser,
die G40 kommt generell beim Handling folgender Stoffe in Frage:
- Acrylnitril
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
- Beryllium
- 1,3-Butadien
- 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)
- Cobalt und seine Verbindungen
- Dimethylsulfat
- Hydrazin
Wissen Sie zufällig, welche(n) Stoff(e) Ihre Mitarbeiter handeln?
Maria Ditsch
Zitat von Frank Förster am 17. Nov. 2022, 17:01 UhrWir haben größere Mengen Acylnitril im Einsatz.
Wir haben größere Mengen Acylnitril im Einsatz.
Zitat von mariaditsch am 17. Nov. 2022, 17:06 UhrDann empfehle ich Ihnen die BGI 504-40a - Acrylnitril (http://publikationen.dguv.de/).
Diese enthält konkrete Regelungen über die Untersuchungsarten und Fristen im Umgang mit Acrylnitril; ebenso wie eine Handlungsanleitung, was bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin kann da sicherlich auch helfen.
Besten Gruß
Maria Ditsch
Dann empfehle ich Ihnen die BGI 504-40a - Acrylnitril (http://publikationen.dguv.de/).
Diese enthält konkrete Regelungen über die Untersuchungsarten und Fristen im Umgang mit Acrylnitril; ebenso wie eine Handlungsanleitung, was bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin kann da sicherlich auch helfen.
Besten Gruß
Maria Ditsch
Zitat von Doc Martin am 17. Nov. 2022, 17:38 UhrGuten Abend Herr Förtser
Sehr geschätzte Kollegin,die "BGI 504" ist eine alte Bezeichnung; unter der man heute wahrscheinlich nicht mehr fündiug werden wird. Die aktuelle Informationsschrift trägt denm Titel: DGUV Information 213-501.
Zu der Frage nach Wusch-, Angebot- oder Pflicht-Vorsorge finden Sie in der Informationsschrift einen oberen und einen unteren Grenzwert: Diese betragen meines Wissens aktuell:
- AGW-unten = 0,26 mg/m³ (Akzeptanzwert)
- AGW-oben = 2,60 mg/m³(Toleranzschwelle)
Theoeretisch ist es so, dass Sie bei Überschreiten der Akzeptanzkonzentration (also >0,26 mg/m³) eine Vorsorge nach dem Grundsatz G40 anbieten müssen und bei Überschreitung der Toleranzkonzentration (also >2,60 mg/m³) eine Pflichtvorsorge veranlassen müssen. Sollte Acrylnitril gehandhabt werden, ohne dass es zu einer Atemluftexposition kommt, dürfen sich die Mitarbeiter dieses Arbeitsbereiches trotzdem eine G40 "wünschen" (Wunsch-Vorsorge).
Da Acylnitril aber als krebserzeugend eingestuft ist; würde ich persönlich auch bei Luft-Konzentrationen [>0 |<0,26 mg/m³] das Angebot einer G40 empfehlen - was allerdings(!) mit ihrer Geschäftsführung und ggf. dem Betriebsrat abgestimmt sein muss.
Einne schönen Abend wünscht
Doc Martin
Guten Abend Herr Förtser
Sehr geschätzte Kollegin,
die "BGI 504" ist eine alte Bezeichnung; unter der man heute wahrscheinlich nicht mehr fündiug werden wird. Die aktuelle Informationsschrift trägt denm Titel: DGUV Information 213-501.
Zu der Frage nach Wusch-, Angebot- oder Pflicht-Vorsorge finden Sie in der Informationsschrift einen oberen und einen unteren Grenzwert: Diese betragen meines Wissens aktuell:
- AGW-unten = 0,26 mg/m³ (Akzeptanzwert)
- AGW-oben = 2,60 mg/m³(Toleranzschwelle)
Theoeretisch ist es so, dass Sie bei Überschreiten der Akzeptanzkonzentration (also >0,26 mg/m³) eine Vorsorge nach dem Grundsatz G40 anbieten müssen und bei Überschreitung der Toleranzkonzentration (also >2,60 mg/m³) eine Pflichtvorsorge veranlassen müssen. Sollte Acrylnitril gehandhabt werden, ohne dass es zu einer Atemluftexposition kommt, dürfen sich die Mitarbeiter dieses Arbeitsbereiches trotzdem eine G40 "wünschen" (Wunsch-Vorsorge).
Da Acylnitril aber als krebserzeugend eingestuft ist; würde ich persönlich auch bei Luft-Konzentrationen [>0 |<0,26 mg/m³] das Angebot einer G40 empfehlen - was allerdings(!) mit ihrer Geschäftsführung und ggf. dem Betriebsrat abgestimmt sein muss.
Einne schönen Abend wünscht
Doc Martin
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