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Unterschied zwischen Home Office, remote Arbeit, Hybridarbeit und mobiler Arbeit

Guten Morgen,

ich bin mir unsicher was eigentlich der rechtliche Unterschied zwischen den Begriffen Telearbeit, Homeoffice, remote Arbeit, mobile Arbeit und dann noch Hybridarbeit ist.

Umgangssprachlich drücken sie ja fast alle sehr ähnliche Arbeitsgestaltungen aus. Für eine Betriebsvereinbarung ist es aber notwendig unser Modell genau zu bezeichnen.

Vielen Dank für Ihre Hinweise

Hallo Norbert,

also rechtlich gesehen sind, soweit ich weiß, nur die Begriffe "Telearbeit" und "Mobile Arbeit" definiert. Telearbeit als Arbeit von einem beliebigen Ort außerhalb des Betriebes (geregelt im Telearbeitsgesetz). Im Arbeitsschutzgesetz ist das gleiche als "Mobile Arbeit" bezeichnet.

Gruß

Stefan

Aus meiner Sicht sollte in einer Betriebsvereinbarung nur der Begriff Mobile Arbeit verwendet werden da sich dieser auf die arbeitsschutz- und arbeitsrechtlichen Vorschriften bezieht. Der Begriff Home-Office ist ja eher ein umgangssprachlicher Begriff.

Ich finde es gut, dass Ihr eine Betriebsvereinbarung dazu abschließen möchtet, damit allen Beteiligten klar wird, dass der Arbeitsschutz auch bei der Arbeit ausserhalb des Büros nicht zurückstehen sollt.

Hallo Norbert,

ich möchte darauf hinweisen, dass es einen offiziellen Leitfaden der Verwaltungsberufsgenossnschaft (VBG) zu diesem Thema gibt:

Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung, Recht

Diese VBG-Broschüre gibt Antworten auf Fragen, die der VBG immer wieder zum Thema Telearbeit gestellt werden. Vieles ist den Beteiligten unklar: Was ist eigentlich Telearbeit? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Wie sind die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen?

Der Ratgeber "Telearbeit" enthält in erster Linie Informationen über die Teleheimarbeit beziehungsweise die alternierende Telearbeit. Er richtet sich an Unternehmer und Beschäftigte. Ich setze Sie in meinen Seminaren zu diesem Thema ein.

In dieser Broschüre geht es u.a. auch um die arbeits-und arbeitsschutzrechtliche Gestaltung von Verträgen bzw. Betriebsvereinbarungen und welche Regelwerke bei Telearbeit greifen.

Gruß
Georg

 

Norbert Serwal hat auf diesen Beitrag reagiert.
Norbert Serwal

Hallo Georg,

danke für diesen Link

Norbert

Guten Abend zusammen,

mich hat das Thema noch nicht losgelassen. Über den Newsletter hier bei HSSEQ4U bin ich auf eien Sammlung interessanter Artikel zum Thema Telearbeit und Homeoffice bei der Unfallkasse Hessen gestossen:. Dort heißt es zur Frage

Was ist der Unterscheid zwischen Telearbeit und Homeoffice?

"Telearbeit: Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Die Ausstattung des Arbeitsplatzes entspricht daher den betrieblichen Büroarbeitsplätzen. Mobiles Arbeiten:

Im Gegensatz zur Telearbeit ist die Arbeitsform des mobilen Arbeitens (auch mobile Telearbeit oder Mobile Office genannt) bisher nicht rechtlich definiert. Charakteristisch für das mobile Arbeiten ist, dass es weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden sein muss. So können Mitarbeiter*innen von einem beliebigen Ort über das mobile Netz ihre Arbeit erledigen."

Das würde die Meinung von Herrn Mayer bestätigen. Bei mir schleicht sich aber das Gefühl ein, man muss für das "Arbeiten von zuhause" nur "richtige Vokabel" benutzen - je nach dem, was man für die Miatrabeitenden zu leisten gewillt ist !?

Gruß

Norbert Serwal hat auf diesen Beitrag reagiert.
Norbert Serwal

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