Diskussionsforen
für den fachlichen Austausch aller HSSEQ-Akteure
Unser HSSEQ-Forum ist der perfekte Treffpunkt für interaktiven, fachlichen Dialog und Austausch von Best Practices. Nutzen Sie die Suchfunktion, um die richtige Diskussionsrunde für Ihr Thema zu finden oder eröffnen Sie ein neues Thema.
Der Direktzugriff auf die wichtigsten Vorschriften & Regelwerke hilft zusätzlich, sich rasch einen Überblick zu verschaffen. Für etwaige Gesuche /Angebote an die Community können Sie kostenfrei ein
persönliches Post-it ans Schwarze Brett pinnen.
Informativ – Interaktiv -Interdisziplinär – It’s 4U
Unser HSSEQ-Forum ist der perfekte Treffpunkt für fachlichen Dialog und Austausch von Best Practices.
Der Direktzugriff auf die wichtigsten Vorschriften & Regelwerke hilft zusätzlich, sich rasch einen Überblick zu verschaffen.
Informativ – Interaktiv -Interdisziplinär – It’s 4U
Unterschied zwischen Home Office, remote Arbeit, Hybridarbeit und mobiler Arbeit
Zitat von Norbert Serwal am 15. Feb. 2023, 9:44 UhrGuten Morgen,
ich bin mir unsicher was eigentlich der rechtliche Unterschied zwischen den Begriffen Telearbeit, Homeoffice, remote Arbeit, mobile Arbeit und dann noch Hybridarbeit ist.
Umgangssprachlich drücken sie ja fast alle sehr ähnliche Arbeitsgestaltungen aus. Für eine Betriebsvereinbarung ist es aber notwendig unser Modell genau zu bezeichnen.
Vielen Dank für Ihre Hinweise
Guten Morgen,
ich bin mir unsicher was eigentlich der rechtliche Unterschied zwischen den Begriffen Telearbeit, Homeoffice, remote Arbeit, mobile Arbeit und dann noch Hybridarbeit ist.
Umgangssprachlich drücken sie ja fast alle sehr ähnliche Arbeitsgestaltungen aus. Für eine Betriebsvereinbarung ist es aber notwendig unser Modell genau zu bezeichnen.
Vielen Dank für Ihre Hinweise
Zitat von Stefan Mayer am 15. Feb. 2023, 10:28 UhrHallo Norbert,
also rechtlich gesehen sind, soweit ich weiß, nur die Begriffe "Telearbeit" und "Mobile Arbeit" definiert. Telearbeit als Arbeit von einem beliebigen Ort außerhalb des Betriebes (geregelt im Telearbeitsgesetz). Im Arbeitsschutzgesetz ist das gleiche als "Mobile Arbeit" bezeichnet.
Gruß
Stefan
Hallo Norbert,
also rechtlich gesehen sind, soweit ich weiß, nur die Begriffe "Telearbeit" und "Mobile Arbeit" definiert. Telearbeit als Arbeit von einem beliebigen Ort außerhalb des Betriebes (geregelt im Telearbeitsgesetz). Im Arbeitsschutzgesetz ist das gleiche als "Mobile Arbeit" bezeichnet.
Gruß
Stefan
Zitat von Codec am 15. Feb. 2023, 11:53 UhrAus meiner Sicht sollte in einer Betriebsvereinbarung nur der Begriff Mobile Arbeit verwendet werden da sich dieser auf die arbeitsschutz- und arbeitsrechtlichen Vorschriften bezieht. Der Begriff Home-Office ist ja eher ein umgangssprachlicher Begriff.
Ich finde es gut, dass Ihr eine Betriebsvereinbarung dazu abschließen möchtet, damit allen Beteiligten klar wird, dass der Arbeitsschutz auch bei der Arbeit ausserhalb des Büros nicht zurückstehen sollt.
Aus meiner Sicht sollte in einer Betriebsvereinbarung nur der Begriff Mobile Arbeit verwendet werden da sich dieser auf die arbeitsschutz- und arbeitsrechtlichen Vorschriften bezieht. Der Begriff Home-Office ist ja eher ein umgangssprachlicher Begriff.
Ich finde es gut, dass Ihr eine Betriebsvereinbarung dazu abschließen möchtet, damit allen Beteiligten klar wird, dass der Arbeitsschutz auch bei der Arbeit ausserhalb des Büros nicht zurückstehen sollt.
Zitat von Georg Breddermann am 15. Feb. 2023, 16:08 UhrHallo Norbert,
ich möchte darauf hinweisen, dass es einen offiziellen Leitfaden der Verwaltungsberufsgenossnschaft (VBG) zu diesem Thema gibt:
Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung, Recht
vom 24.04.2018 --> Download: Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung, Recht (PDF, 250KB, )
Diese VBG-Broschüre gibt Antworten auf Fragen, die der VBG immer wieder zum Thema Telearbeit gestellt werden. Vieles ist den Beteiligten unklar: Was ist eigentlich Telearbeit? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Wie sind die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen?
Der Ratgeber "Telearbeit" enthält in erster Linie Informationen über die Teleheimarbeit beziehungsweise die alternierende Telearbeit. Er richtet sich an Unternehmer und Beschäftigte. Ich setze Sie in meinen Seminaren zu diesem Thema ein.
In dieser Broschüre geht es u.a. auch um die arbeits-und arbeitsschutzrechtliche Gestaltung von Verträgen bzw. Betriebsvereinbarungen und welche Regelwerke bei Telearbeit greifen.
Gruß
Georg
Hallo Norbert,
ich möchte darauf hinweisen, dass es einen offiziellen Leitfaden der Verwaltungsberufsgenossnschaft (VBG) zu diesem Thema gibt:
Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung, Recht
vom 24.04.2018 --> Download: Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung, Recht (PDF, 250KB, )
Diese VBG-Broschüre gibt Antworten auf Fragen, die der VBG immer wieder zum Thema Telearbeit gestellt werden. Vieles ist den Beteiligten unklar: Was ist eigentlich Telearbeit? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Wie sind die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen?
Der Ratgeber "Telearbeit" enthält in erster Linie Informationen über die Teleheimarbeit beziehungsweise die alternierende Telearbeit. Er richtet sich an Unternehmer und Beschäftigte. Ich setze Sie in meinen Seminaren zu diesem Thema ein.
In dieser Broschüre geht es u.a. auch um die arbeits-und arbeitsschutzrechtliche Gestaltung von Verträgen bzw. Betriebsvereinbarungen und welche Regelwerke bei Telearbeit greifen.
Gruß
Georg
Zitat von Norbert Serwal am 1. Mrz. 2023, 12:24 UhrHallo Georg,
danke für diesen Link
Norbert
Hallo Georg,
danke für diesen Link
Norbert
Zitat von Codec am 22. Mrz. 2023, 20:03 UhrGuten Abend zusammen,
mich hat das Thema noch nicht losgelassen. Über den Newsletter hier bei HSSEQ4U bin ich auf eien Sammlung interessanter Artikel zum Thema Telearbeit und Homeoffice bei der Unfallkasse Hessen gestossen:. Dort heißt es zur Frage
Was ist der Unterscheid zwischen Telearbeit und Homeoffice?
"Telearbeit: Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Die Ausstattung des Arbeitsplatzes entspricht daher den betrieblichen Büroarbeitsplätzen. Mobiles Arbeiten:
Im Gegensatz zur Telearbeit ist die Arbeitsform des mobilen Arbeitens (auch mobile Telearbeit oder Mobile Office genannt) bisher nicht rechtlich definiert. Charakteristisch für das mobile Arbeiten ist, dass es weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden sein muss. So können Mitarbeiter*innen von einem beliebigen Ort über das mobile Netz ihre Arbeit erledigen."
Das würde die Meinung von Herrn Mayer bestätigen. Bei mir schleicht sich aber das Gefühl ein, man muss für das "Arbeiten von zuhause" nur "richtige Vokabel" benutzen - je nach dem, was man für die Miatrabeitenden zu leisten gewillt ist !?
Gruß
Guten Abend zusammen,
mich hat das Thema noch nicht losgelassen. Über den Newsletter hier bei HSSEQ4U bin ich auf eien Sammlung interessanter Artikel zum Thema Telearbeit und Homeoffice bei der Unfallkasse Hessen gestossen:. Dort heißt es zur Frage
Was ist der Unterscheid zwischen Telearbeit und Homeoffice?
"Telearbeit: Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Die Ausstattung des Arbeitsplatzes entspricht daher den betrieblichen Büroarbeitsplätzen. Mobiles Arbeiten:
Im Gegensatz zur Telearbeit ist die Arbeitsform des mobilen Arbeitens (auch mobile Telearbeit oder Mobile Office genannt) bisher nicht rechtlich definiert. Charakteristisch für das mobile Arbeiten ist, dass es weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden sein muss. So können Mitarbeiter*innen von einem beliebigen Ort über das mobile Netz ihre Arbeit erledigen."
Das würde die Meinung von Herrn Mayer bestätigen. Bei mir schleicht sich aber das Gefühl ein, man muss für das "Arbeiten von zuhause" nur "richtige Vokabel" benutzen - je nach dem, was man für die Miatrabeitenden zu leisten gewillt ist !?
Gruß
Um im Forum mitwirken zu können, ist ein kostenloser Account notwendig.