Diskussionsforen
für den fachlichen Austausch aller HSSEQ-Akteure
Unser HSSEQ-Forum ist der perfekte Treffpunkt für interaktiven, fachlichen Dialog und Austausch von Best Practices. Nutzen Sie die Suchfunktion, um die richtige Diskussionsrunde für Ihr Thema zu finden oder eröffnen Sie ein neues Thema.
Der Direktzugriff auf die wichtigsten Vorschriften & Regelwerke hilft zusätzlich, sich rasch einen Überblick zu verschaffen. Für etwaige Gesuche /Angebote an die Community können Sie kostenfrei ein
persönliches Post-it ans Schwarze Brett pinnen.
Informativ – Interaktiv -Interdisziplinär – It’s 4U
Unser HSSEQ-Forum ist der perfekte Treffpunkt für fachlichen Dialog und Austausch von Best Practices.
Der Direktzugriff auf die wichtigsten Vorschriften & Regelwerke hilft zusätzlich, sich rasch einen Überblick zu verschaffen.
Informativ – Interaktiv -Interdisziplinär – It’s 4U
Sturzgefahr eines schwerbehinderten Mitarbeiters
Zitat von Gerd Hansen am 27. Jan. 2022, 10:54 Uhrein Büromitarbeiter mit einer chronischen Muskelerkrankung bewegt sich bei uns auf dem Werksgelände mit Krücken. Inzwischen besteht nicht nur bei
Treppen eine erhebliche Sturzgefahr, die der Mitarbeiter nicht einzusehen vermag.Er möchte keinen Rollstuhl benutzen, weil das auch den Zugang zu manchen Büros im Obergeschoss bei der jetzigen baulichen Situation ohne Fahrstuhl und ohne Treppenlift unmöglich machen würde.
Ziel sind irgendwann barrierefreie Zugänge.
Ist der Arbeitgeber haftbar zu machen, wenn er "sehenden Auges" einen Sturz auf dem Werkgelände nicht verhindert hat? Welche Maßnahmen (neben Einschaltung Schwerbehinderten Vertretung und/oder des Integrationsamtes) sind möglich und sinnvoll?
Über Hinweise würde ich mich freuen
Gerd Hansen
ein Büromitarbeiter mit einer chronischen Muskelerkrankung bewegt sich bei uns auf dem Werksgelände mit Krücken. Inzwischen besteht nicht nur bei
Treppen eine erhebliche Sturzgefahr, die der Mitarbeiter nicht einzusehen vermag.
Er möchte keinen Rollstuhl benutzen, weil das auch den Zugang zu manchen Büros im Obergeschoss bei der jetzigen baulichen Situation ohne Fahrstuhl und ohne Treppenlift unmöglich machen würde.
Ziel sind irgendwann barrierefreie Zugänge.
Ist der Arbeitgeber haftbar zu machen, wenn er "sehenden Auges" einen Sturz auf dem Werkgelände nicht verhindert hat? Welche Maßnahmen (neben Einschaltung Schwerbehinderten Vertretung und/oder des Integrationsamtes) sind möglich und sinnvoll?
Über Hinweise würde ich mich freuen
Gerd Hansen
Zitat von Doc Martin am 27. Jan. 2022, 11:01 UhrSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
uns bewegt hier im Gesundheitsamt aktuell ein sehr ähnlicher Fall: Es wird vor allem auch die Rettung im Brandfall diskutiert.
Wir heben auch noch keine abschließende Meinung im Spannungsfeld Inclusion – Selbstbestimmung – Verantwortung des Arbeitgebers – gefunden?
Für Hinweise wäre ich ebenfalls dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. M. Bäcker
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
uns bewegt hier im Gesundheitsamt aktuell ein sehr ähnlicher Fall: Es wird vor allem auch die Rettung im Brandfall diskutiert.
Wir heben auch noch keine abschließende Meinung im Spannungsfeld Inclusion – Selbstbestimmung – Verantwortung des Arbeitgebers – gefunden?
Für Hinweise wäre ich ebenfalls dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. M. Bäcker
Zitat von Klaus Töpper am 27. Jan. 2022, 11:26 UhrGuten Tag,
für mich ist das, was ich hier lese eigentlich nicht vertretbar. Wenn es der Kollege nicht einsieht, dass er so sich nicht weiter im Werk bewegen kann, dann muss der AG halt restriktiver werden.Schließlich sind wir hier bei "So Ist es" und nicht bei "Wünsch Dir was".
Gruß
Klaus Töpper
Guten Tag,
für mich ist das, was ich hier lese eigentlich nicht vertretbar. Wenn es der Kollege nicht einsieht, dass er so sich nicht weiter im Werk bewegen kann, dann muss der AG halt restriktiver werden.Schließlich sind wir hier bei "So Ist es" und nicht bei "Wünsch Dir was".
Gruß
Klaus Töpper
Zitat von Frank Förster am 27. Jan. 2022, 11:38 UhrLiebe Kollegen,
meine Ideen zum Thema:
- § 7 DGUV V 1:
Befähigung für Tätigkeiten
(2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind,
eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit
nicht beschäftigen.- Es stellt sich daher für mich / den Arbeitegeer die Frage:
Ist das 'Gehen auf dem Werksgelände' zwingender Bestandteil der Tätigkeit?- Wurden nach allgemeinen STOPP-Arbeitsschutz-Prinzipien Sach- und/oder Geldleistungen z.B. des Integrationsamtes oder anderer Kostenträger beantragt, um die Beschäftigung und dessen Erwerbstätigkeit zu erhalten?
- Gibt es einen Schwerbehindertenbeauftragten?
- Was will der Betroffene selbst?Mit freundlichen Grüßen
Liebe Kollegen,
meine Ideen zum Thema:
- § 7 DGUV V 1:
Befähigung für Tätigkeiten
(2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind,
eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit
nicht beschäftigen. - Es stellt sich daher für mich / den Arbeitegeer die Frage:
Ist das 'Gehen auf dem Werksgelände' zwingender Bestandteil der Tätigkeit? - Wurden nach allgemeinen STOPP-Arbeitsschutz-Prinzipien Sach- und/oder Geldleistungen z.B. des Integrationsamtes oder anderer Kostenträger beantragt, um die Beschäftigung und dessen Erwerbstätigkeit zu erhalten?
- Gibt es einen Schwerbehindertenbeauftragten?
- Was will der Betroffene selbst?Mit freundlichen Grüßen
Zitat von Gerd Hansen am 27. Jan. 2022, 11:41 UhrVielen Dank für die Unterstützung!
Vielen Dank für die Unterstützung!
Zitat von Doc Martin am 27. Jan. 2022, 11:44 UhrDank auch von meiner Seite!
Es wird aber wohl immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, die möglichst einvernehmlich mit dem Betroffenen zu lösen ist.Gruß
Dank auch von meiner Seite!
Es wird aber wohl immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, die möglichst einvernehmlich mit dem Betroffenen zu lösen ist.
Gruß
Zitat von Frank Förster am 27. Jan. 2022, 11:50 UhrSehr geehrter Herr Kollege Bäcker,
ich möchte noch ergänzen, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität und Selbstrettungsvermögen im z.B. Brandfall einen oder mehrere Evakuierungshelfer zur Seite gestellt werden müssen. Notfalls muss auch dass richtige Rettungsgerät (z.B. Rollstuhl) zur Verfügung stehen (auch, wenn der Betroffene diesen im Alltag nicht benutzt. Vielleicht führt dieser Gedanke zu einer Lösung in Ihrem Fall!?
MfG
Frank Förster
Sehr geehrter Herr Kollege Bäcker,
ich möchte noch ergänzen, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität und Selbstrettungsvermögen im z.B. Brandfall einen oder mehrere Evakuierungshelfer zur Seite gestellt werden müssen. Notfalls muss auch dass richtige Rettungsgerät (z.B. Rollstuhl) zur Verfügung stehen (auch, wenn der Betroffene diesen im Alltag nicht benutzt. Vielleicht führt dieser Gedanke zu einer Lösung in Ihrem Fall!?
MfG
Frank Förster
Um im Forum mitwirken zu können, ist ein kostenloser Account notwendig.