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Schlafphasen während der Arbeitszeit aufgrund von Narkolepsie

Guten Tag,

eine Mitarbeiterin im Labor hat eine diagnostizierte Narkolepsie Typ 1 mit einem GdB von 50.

Trotz medikamentöser Behandlung mit Modafinil und Pitolisant kommt es immer noch zu imperativen Schlafphasen, die 30 bis 45 Minuten lang sein können.

Ich frage mich nun ob die Mitarbeiterin weiterhin im Labor arbeiten sollte und wie diese Schlafphasen arbeitsrechtlich zu bewerten sind.

Über Hinweise würde ich mich freuen

Gruss Marion Hauser

Hallo Frau Hauser,

mit Narkolepsie kenne ich mich selber nicht gut aus, wie sehen die "imperativen" Schlafphasen aus? Schläft die Mitarbeiterin einfach so ein oder hat sie einen Ruheraum in den sie sich zum schlafen begibt?

Soweit ich weiß kann man bei einem festgestellten Grad der Behinderung über das Integrationsamt eine "Begleitende Hilfe" mit einem Lohnzuschuss beantragen.

Gruß

Müller

Norbert Serwal hat auf diesen Beitrag reagiert.
Norbert Serwal

Hallo Frau Hauser,

die Diagnose Narkolepsie Typ 1 und die Tatsache, dass es trotz medikamentöser Behandlung immer noch zu imperativen Schlafphasen kommt, stellen eine Herausforderung für die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterin dar. Es ist wichtig, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterin sowie die der Kollegen zu berücksichtigen.

Es wäre ratsam, eine Risikoanalyse durchzuführen, um die möglichen Auswirkungen der Schlafphasen auf die Arbeit der Mitarbeiterin und die Arbeitssicherheit im Labor zu bewerten. Wenn möglich, sollten Anpassungen im Arbeitsplatz oder im Arbeitsablauf vorgenommen werden, um die Risiken zu minimieren.

Es kann auch sinnvoll sein, mit einem  Facharzt für Neurologie zusammenzuarbeiten, um die medizinische Behandlung der Mitarbeiterin zu optimieren und ihre Fähigkeit, im Labor zu arbeiten, zu beurteilen. Narkolepsie kann sich in ihrer Symptomatik sehr stark unterscheiden.

Es ist auch wichtig, die rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterin hat möglicherweise Anspruch auf Schutz vor Benachteiligung aufgrund ihrer Behinderung und auf Anpassungen im Arbeitsplatz, um ihre Fähigkeit zur Arbeit zu unterstützen. Grundsätzlich sollte eine solche betriebsunübliche Pause vom Arbeitgeber getragen werden, jedoch kann man sicherliche einen Interessensausgleich finden, so dass vielleicht ein Teil nachgearbeitet wird.

Liebe Grüße

Zepzewa

Danke für die Anregungen,

ich habe versucht mich hier noch etwas weiter zu informieren. Narkoleptiker können an Kataplexien leiden, also am teilweisen oder generalisierten Verlust des Muskeltonus beim Lachen oder anderen Emotionen. Ich habe mit der Mitarbeiterin gesprochen, sie sagt, dass sie keine Kataplexien hat, ihre Diagnose lautet jedoch "Narkolepsie Typ 1 mit Kataplexie".

Ist es vertretbar, dass die Mitarbeiterin in einem Labor arbeitet wo doch die Gefahr besteht, dass sie sich und andere gefährdet wenn sie eine Kataplexie im Labor erleidet?

Gruß

Marion Hauser

Die Diagnose "Narkolepsie Typ 1 mit Kataplexien" bedeutet nicht unbedingt, dass tatsächlich Kataplexien auftreten da die Medikation häufig auch gegen das Auftreten von Kataplexien hilft. Kataplexien treten auch nicht grundsätzlich generalisiert auf sondern häufig auch nur im Gesicht oder in den Händen. Man sollte der Aussage der Mitarbeiterin trauen wenn sie sagt, dass die Kataplexien nicht problematisch sind bei ihr.

Wegen den Schlafpausen ist es auch wichtig, die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Behinderung der Mitarbeiterin zu berücksichtigen und ihr Anspruch auf Schutz vor Benachteiligung und Anpassungen im Arbeitsplatz sollte ernst genommen werden.

In jedem Fall sollten Arbeitgeber und Mitarbeiterin gemeinsam nach einer Lösung suchen, um sowohl die Sicherheit im Labor als auch die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterin zu gewährleisten. Vielleicht kann ein Interessensausgleich gefunden werden, um die betriebsunüblichen Pausen der Mitarbeiterin zu berücksichtigen.

Ich hoffe, dass die Mitarbeiterin und ihr Arbeitgeber erfolgreich eine Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

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