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Müssen Flucht- und Rettungspläne ein Erstell- und nächstes Prüfdatum enthalten
Zitat von plentzke am 4. Apr. 2023, 13:01 UhrHallo Zusammen,
bei uns hat eine "Fachfirma" die Flucht- und Rettungspläne erstellt und darauf sowohl das Erstelldatum als auch ein Datum für die "Nächste Prüfung" angegeben. Wenn sich nun an den Gegebenheiten nichts ändert, dann brauche ich ja eigentlich gar keine neuen Pläne erstellen lassen, die dann aufwändig neu gedruckt und angebracht werden müssen (wir haben im Keller einige selbstleuchtende Pläne).
Kann ich bei den neuen Plänen diese Angaben weglassen, so dass ich nur dann neue Pläne produzieren lassen muss, wenn sich tatsächlich etwas geändert hat?
Gruß
Ernst Plentzke
Hallo Zusammen,
bei uns hat eine "Fachfirma" die Flucht- und Rettungspläne erstellt und darauf sowohl das Erstelldatum als auch ein Datum für die "Nächste Prüfung" angegeben. Wenn sich nun an den Gegebenheiten nichts ändert, dann brauche ich ja eigentlich gar keine neuen Pläne erstellen lassen, die dann aufwändig neu gedruckt und angebracht werden müssen (wir haben im Keller einige selbstleuchtende Pläne).
Kann ich bei den neuen Plänen diese Angaben weglassen, so dass ich nur dann neue Pläne produzieren lassen muss, wenn sich tatsächlich etwas geändert hat?
Gruß
Ernst Plentzke
Zitat von Stefan Mayer am 5. Apr. 2023, 12:03 UhrHallo Herr Plentzke,
auf dem Plan selber müssen die Erstell- und Prüfdaten nicht angegeben werden. Es muss dem Plan nur eine Nummer zugewiesen werden über die man dann die Daten in der Dokumentation nachvollziehen kann. Wenn sich also nix ändert muss auch kein neuer Plan gedruckt werden.
Schöne Grüße
Stefan
Hallo Herr Plentzke,
auf dem Plan selber müssen die Erstell- und Prüfdaten nicht angegeben werden. Es muss dem Plan nur eine Nummer zugewiesen werden über die man dann die Daten in der Dokumentation nachvollziehen kann. Wenn sich also nix ändert muss auch kein neuer Plan gedruckt werden.
Schöne Grüße
Stefan
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