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Informativ – Interaktiv -Interdisziplinär – It’s 4U
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Gefahr durch UV-Strahlung, was können Sie tun?
Zitat von Georg Breddermann am 6. Mai. 2023, 11:48 UhrDie Winterpause ist vorbei – die Arbeit in Freien nimmt zu
Gefahr durch UV-Strahlung, was können Sie tun?Die letzten Wochen wurde vermehrt auf die Gefahr von schädlichen UV-Strahlen (Sonnenbrand) hingewiesen. Zwar ist es gefühlt noch nicht die „heiße Jahreszeit“, aber die Sonne entfaltet immer mehr Kraft. Das wird oft unterschätzt, ganz besonders von Mitarbeitenden, die nach der Winterpause jetzt wieder verstärkt im Freien Arbeiten müssen. Im Wesentlichen sind das Mitarbeitende aus den „Schlechtwetterkassen-Branchen“.
Die Unterschätzung rührt auch daher, dass die UV-Strahlung bereits (weißen) Hautkrebs begünstigen kann – also schädlich sein kann – ohne dass ein offensichtlicher Sonnenbrand entstanden ist; und auch, weil ebenso die Augen – nicht nur die Haut – betroffen sein können. Zusätzlich liegt ein „Dilemma“ darin, dass sobald es warm wird, Kleidung (und damit Schutz) abgelegt wird.
Die BG Bau hat jetzt die Initiative ergriffen und stellt Beschäftigten Ihrer Mitgliedsbetriebe kostenfreie „UV-Schutz-Pakete zur Verfügung. Diese beinhalten je eine Kühltasche, eine Sonnenbrille, eine Tube wasserfeste Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor 50 sowie Informationsmaterial.
Mit den UV-Schutz-Paketen will die BG BAU den steigenden Zahlen von Hautkrebs entgegenwirken und alle am Bau Beteiligten sensibilisieren. (s.a. )
Die Initiative ist von Betrieben bzw. zuständigen Sicherheitsfachkräften anderer betroffenen Branchen leicht „zu kopieren“ und vielleicht eine gute Anregung? 😊.
Gefährdet sind z.B. laut der Berufsgenossenschaft Nahrung und Genuss (BGN) auch alle im Freien arbeitenden Beschäftigten – vor allem von März bis Oktober jeweils zwischen 10:30 und 15:30 Uhr. Das können u.a. Schausteller, Gärtner, Greenkeeper, Servicekräfte in der Außengastronomie sowie Beschäftigte in Freizeitparks sein.
Weiterführende Litteratur:
- der Flyer „ Schutz vor Sonne bei Arbeit im Freien – Eine Hilfestellung der BGN für Unternehmer“
- die DGUV Information 203-085 – Arbeiten unter der Sonne
- die Präsentation „Schutz vor Sonne bei Arbeiten im Freien“
#Arbeitssicherheit #Hautkrebs #ArbeitenimFreien #UVStrahlung #Prävenmtion #Berufskrnakheit
Die Winterpause ist vorbei – die Arbeit in Freien nimmt zu
Gefahr durch UV-Strahlung, was können Sie tun?
Die letzten Wochen wurde vermehrt auf die Gefahr von schädlichen UV-Strahlen (Sonnenbrand) hingewiesen. Zwar ist es gefühlt noch nicht die „heiße Jahreszeit“, aber die Sonne entfaltet immer mehr Kraft. Das wird oft unterschätzt, ganz besonders von Mitarbeitenden, die nach der Winterpause jetzt wieder verstärkt im Freien Arbeiten müssen. Im Wesentlichen sind das Mitarbeitende aus den „Schlechtwetterkassen-Branchen“.
Die Unterschätzung rührt auch daher, dass die UV-Strahlung bereits (weißen) Hautkrebs begünstigen kann – also schädlich sein kann – ohne dass ein offensichtlicher Sonnenbrand entstanden ist; und auch, weil ebenso die Augen – nicht nur die Haut – betroffen sein können. Zusätzlich liegt ein „Dilemma“ darin, dass sobald es warm wird, Kleidung (und damit Schutz) abgelegt wird.
Die BG Bau hat jetzt die Initiative ergriffen und stellt Beschäftigten Ihrer Mitgliedsbetriebe kostenfreie „UV-Schutz-Pakete zur Verfügung. Diese beinhalten je eine Kühltasche, eine Sonnenbrille, eine Tube wasserfeste Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor 50 sowie Informationsmaterial.
Mit den UV-Schutz-Paketen will die BG BAU den steigenden Zahlen von Hautkrebs entgegenwirken und alle am Bau Beteiligten sensibilisieren. (s.a. )
Die Initiative ist von Betrieben bzw. zuständigen Sicherheitsfachkräften anderer betroffenen Branchen leicht „zu kopieren“ und vielleicht eine gute Anregung? 😊.
Gefährdet sind z.B. laut der Berufsgenossenschaft Nahrung und Genuss (BGN) auch alle im Freien arbeitenden Beschäftigten – vor allem von März bis Oktober jeweils zwischen 10:30 und 15:30 Uhr. Das können u.a. Schausteller, Gärtner, Greenkeeper, Servicekräfte in der Außengastronomie sowie Beschäftigte in Freizeitparks sein.
Weiterführende Litteratur:
- der Flyer „ Schutz vor Sonne bei Arbeit im Freien – Eine Hilfestellung der BGN für Unternehmer“
- die DGUV Information 203-085 – Arbeiten unter der Sonne
- die Präsentation „Schutz vor Sonne bei Arbeiten im Freien“
#Arbeitssicherheit #Hautkrebs #ArbeitenimFreien #UVStrahlung #Prävenmtion #Berufskrnakheit
Zitat von Klaus Töpper am 6. Mai. 2023, 12:10 UhrSehr gute Anregungen. Ich möchte noch ergänzen, dass Arbeitgeber die UV-Strahlung der Sonne an Arbeitsplätzen im Freien bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen müssen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen müssen. Sonnencreme und -brille können ggf. zur PSA werden 🙂
Die bereits zitierte BGN hat da meiner Meinung nach einen pragmatischen Ansatz (ich zitiere):
Was sollte bei der Gefährdungsbeurteilung beachtet werden?
Bei der Gefährdungsbeurteilung bewerten Sie die Expositionsdauer und die Intensität der Sonnenstrahlung. Welche Punkte spielen dabei eine Rolle?
- Je länger die Aufenthaltsdauer des Beschäftigten in der Sonne ist, desto höher ist die Belastung.
- Die Tageszeit beeinflusst die Intensität der Strahlung wesentlich. So ist die Belastung in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr (Sommerzeit) besonders hoch. Als einfache Faustregel hilft Ihnen auch die Schattenregel: Ist der Schatten kleiner als die Körpergröße, dann sind Sonnenstand und Risiko besonders hoch.
- Die UV-Belastung wird durch Schatten und Bewölkung gemindert, aber nicht ganz aufgehoben.
- Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle. In den Frühjahrs- und Sommermonaten ist die UV-Strahlung am intensivsten.
- Die geographische Breite und Höhe haben einen Einfluss auf die Belastungshöhe. Die Belastung nimmt dabei mit der Nähe zum Äquator zu.
- In Einzelfällen kann die Belastung durch die UV-Strahlung durch Oberflächenreflexionen (z. B. Schnee, Bleche) erhöht werden.
Außerdem sind die Beschäftigten über mögliche Gefahren sowie die richtige Anwendung der Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Gruß Klaus Töpper
Sehr gute Anregungen. Ich möchte noch ergänzen, dass Arbeitgeber die UV-Strahlung der Sonne an Arbeitsplätzen im Freien bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen müssen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen müssen. Sonnencreme und -brille können ggf. zur PSA werden 🙂
Die bereits zitierte BGN hat da meiner Meinung nach einen pragmatischen Ansatz (ich zitiere):
Was sollte bei der Gefährdungsbeurteilung beachtet werden?
Bei der Gefährdungsbeurteilung bewerten Sie die Expositionsdauer und die Intensität der Sonnenstrahlung. Welche Punkte spielen dabei eine Rolle?
- Je länger die Aufenthaltsdauer des Beschäftigten in der Sonne ist, desto höher ist die Belastung.
- Die Tageszeit beeinflusst die Intensität der Strahlung wesentlich. So ist die Belastung in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr (Sommerzeit) besonders hoch. Als einfache Faustregel hilft Ihnen auch die Schattenregel: Ist der Schatten kleiner als die Körpergröße, dann sind Sonnenstand und Risiko besonders hoch.
- Die UV-Belastung wird durch Schatten und Bewölkung gemindert, aber nicht ganz aufgehoben.
- Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle. In den Frühjahrs- und Sommermonaten ist die UV-Strahlung am intensivsten.
- Die geographische Breite und Höhe haben einen Einfluss auf die Belastungshöhe. Die Belastung nimmt dabei mit der Nähe zum Äquator zu.
- In Einzelfällen kann die Belastung durch die UV-Strahlung durch Oberflächenreflexionen (z. B. Schnee, Bleche) erhöht werden.
Außerdem sind die Beschäftigten über mögliche Gefahren sowie die richtige Anwendung der Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Gruß Klaus Töpper
Zitat von Mathias Florian am 6. Mai. 2023, 12:17 UhrSpannendes Thema. Ich wollte heute in den Garten. Jetzt werde ich wohl Sonencreme auftragen 🙂
Aber Spaß beiseite! Als Mediziner weiß ich, dass bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch die UV-Strahlung der Sonne begünstigt werden, können, als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt werden.
Sollten bei einem ihrer Beschäftigten, der regelmäßig mehrere Jahre bei der Arbeit der Sonne ausgesetzt war, eine dieser Hautkrebsformen auftreten, hat er Anspruch auf Überprüfung seines Falls durch die Berufsgenossenschaft und unter Umstänedn Anspruch auf eine BK-Rente.
Das als Hinweis, falls es mit der Prävention bereits zu spät ist.
Mathias F.
Spannendes Thema. Ich wollte heute in den Garten. Jetzt werde ich wohl Sonencreme auftragen 🙂
Aber Spaß beiseite! Als Mediziner weiß ich, dass bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch die UV-Strahlung der Sonne begünstigt werden, können, als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt werden.
Sollten bei einem ihrer Beschäftigten, der regelmäßig mehrere Jahre bei der Arbeit der Sonne ausgesetzt war, eine dieser Hautkrebsformen auftreten, hat er Anspruch auf Überprüfung seines Falls durch die Berufsgenossenschaft und unter Umstänedn Anspruch auf eine BK-Rente.
Das als Hinweis, falls es mit der Prävention bereits zu spät ist.
Mathias F.
Zitat von Doc Martin am 31. Mai. 2023, 18:01 UhrVor wenigen Tagen ist hierzu ein interessanter, aktueller Artikel in der ASU (Zeitschrift für medizinische Prävention) erschienen:
"In Deutschland arbeiten 2 bis 3 Millionen Erwerbstätige überwiegend im Freien und haben somit ein erhöhtes Risiko an Hautkrebs zu erkranken. Das Plattenepithelkarzinom der Haut, auch weißer Hautkrebs genannt, ist der häufigste Berufskrebs und ist die dritthäufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Mit einfachen Schutzmaßnahmen lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Trotzdem schützen sich viele Menschen nicht ausreichend vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz"
Den ganzen Artikel kann man hier lesen...
Gruß
M. Bäcker
Vor wenigen Tagen ist hierzu ein interessanter, aktueller Artikel in der ASU (Zeitschrift für medizinische Prävention) erschienen:
"In Deutschland arbeiten 2 bis 3 Millionen Erwerbstätige überwiegend im Freien und haben somit ein erhöhtes Risiko an Hautkrebs zu erkranken. Das Plattenepithelkarzinom der Haut, auch weißer Hautkrebs genannt, ist der häufigste Berufskrebs und ist die dritthäufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Mit einfachen Schutzmaßnahmen lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Trotzdem schützen sich viele Menschen nicht ausreichend vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz"
Den ganzen Artikel kann man hier lesen...
Gruß
M. Bäcker
Zitat von Georg Breddermann am 28. Jun. 2023, 18:16 Uhr🕶️ 𝟲 +𝟭 𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀 𝘇𝘂𝗺 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗿 𝗨𝗩-𝗦𝘁𝗿𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 🏖️
(Quelle: suva)
1️⃣ 𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗣𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻𝗲𝗻, 𝗱𝗶𝗲 𝗱𝗿𝗮𝘂ß𝗲𝗻 𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻:👍 Bedecken Sie möglichst alle Hautstellen mit Kleidern.
👍 Cremen Sie alle unbedeckten Hautpartien ein. Vergessen Sie dabei die Lippen und Ohren nicht.
👍 Schützen Sie sich in den Monaten Juni und Juli zusätzlich:👒 Arbeiten Sie im Schatten oder tragen Sie während Arbeiten an der Sonne eine Kopfbedeckung (Helm, Kappe) mit Stirnblende und Nackenschutz. Gesicht, Kopf, Ohren und Nacken sind besonders anfällig für hellen Hautkrebs.
2️⃣ 𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻:
❗ Wo möglich und sinnvoll: Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsplätze im Juni und Juli beschattet sind.
❗ Statten Sie Ihre Mitarbeitenden, die an der Sonne arbeiten, mit Sonnencreme und der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung
aus.
❗ Passen Sie wenn möglich die Arbeitszeiten an, um das Arbeiten an der prallen Sonne zu vermeiden. 𝗔𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴: Der Schutz vor UV-Strahlen ist von April bis September wichtig.➕ 𝗜𝗻𝘀𝗶𝗱𝗲𝗿-𝗧𝗜𝗣𝗣:
🌞 bei der Schweizerischen Suva kann man ein kostenloses "Do-it-Yourself-Präventionsmodul bestellen:
In diesem Modul lösen Ihre Mitarbeitenden an 5 Posten Aufgaben rund um die UV-Strahlung. 😎 Damit Sonnenschutz bei der Arbeit selbstverständlich wird. ☀️ Dieses Modul können Sie selbstständig durchführen. Benötigtes Schulungsmaterial können Sie kostenlos bestellen oder herunterladen. https://www.suva.ch/de-ch/praevention/beratung-kurse-und-angebote/praeventionsmodule-uebersicht/praeventionsmodul-sonne-schuetze-dich-vor-uv-strahlung-do-it-yourselfhttps://www.suva.ch/de-ch/praevention/beratung-kurse-und-angebote/praeventionsmodule-uebersicht/praeventionsmodul-sonne-schuetze-dich-vor-uv-strahlung-do-it-yourself
🕶️ 𝟲 +𝟭 𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀 𝘇𝘂𝗺 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗿 𝗨𝗩-𝗦𝘁𝗿𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 🏖️
(Quelle: suva)
1️⃣ 𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗣𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻𝗲𝗻, 𝗱𝗶𝗲 𝗱𝗿𝗮𝘂ß𝗲𝗻 𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻:
👍 Bedecken Sie möglichst alle Hautstellen mit Kleidern.
👍 Cremen Sie alle unbedeckten Hautpartien ein. Vergessen Sie dabei die Lippen und Ohren nicht.
👍 Schützen Sie sich in den Monaten Juni und Juli zusätzlich:
👒 Arbeiten Sie im Schatten oder tragen Sie während Arbeiten an der Sonne eine Kopfbedeckung (Helm, Kappe) mit Stirnblende und Nackenschutz. Gesicht, Kopf, Ohren und Nacken sind besonders anfällig für hellen Hautkrebs.
2️⃣ 𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻:
❗ Wo möglich und sinnvoll: Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsplätze im Juni und Juli beschattet sind.
❗ Statten Sie Ihre Mitarbeitenden, die an der Sonne arbeiten, mit Sonnencreme und der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung
aus.
❗ Passen Sie wenn möglich die Arbeitszeiten an, um das Arbeiten an der prallen Sonne zu vermeiden. 𝗔𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴: Der Schutz vor UV-Strahlen ist von April bis September wichtig.
➕ 𝗜𝗻𝘀𝗶𝗱𝗲𝗿-𝗧𝗜𝗣𝗣:
🌞 bei der Schweizerischen Suva kann man ein kostenloses "Do-it-Yourself-Präventionsmodul bestellen:
In diesem Modul lösen Ihre Mitarbeitenden an 5 Posten Aufgaben rund um die UV-Strahlung. 😎 Damit Sonnenschutz bei der Arbeit selbstverständlich wird. ☀️ Dieses Modul können Sie selbstständig durchführen. Benötigtes Schulungsmaterial können Sie kostenlos bestellen oder herunterladen. https://www.suva.ch/de-ch/praevention/beratung-kurse-und-angebote/praeventionsmodule-uebersicht/praeventionsmodul-sonne-schuetze-dich-vor-uv-strahlung-do-it-yourself
Zitat von Klaus Töpper am 3. Aug. 2023, 10:40 UhrGibt es eine Pflicht, bei der Arbeit im Freien lange Hosen zu tragen? Insbesondere auch an heißen Tagen mit hoher UV-Belastung?
Die Hitze ist für bauarbeiter oder Dachdecker und andere Arbeitnehmer:innen im Freien an heißen tagen eine Qual. Müssen Arbeitgeber auf lange Hosen und/oder lange Ärmel bestehen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gibt es eine Pflicht, bei der Arbeit im Freien lange Hosen zu tragen? Insbesondere auch an heißen Tagen mit hoher UV-Belastung?
Die Hitze ist für bauarbeiter oder Dachdecker und andere Arbeitnehmer:innen im Freien an heißen tagen eine Qual. Müssen Arbeitgeber auf lange Hosen und/oder lange Ärmel bestehen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Zitat von plentzke am 3. Aug. 2023, 10:49 UhrBei Temperaturen über 30 Grad fällt das Arbeiten schwer. Der Körper kann sich nur noch ungenügend kühlen, der Flüssigkeitsbedarf ist erhöht und viele Menschen reagieren zusätzlich auf Ozon in der Luft.
Insbesondere Arbeiter und Arbeiterinnen aus der Baubranche haben am schönen Wetter weniger Freude. Sie arbeiten den ganzen Tag an der prallen Sonne. Da kommt doch sehr schnell der Wunsch auf, in kurzen Hosen anzupacken.
Kurze Hosen sind erlaubt
Soweit mir bekannt, gibt es keine staatliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschrift, die lange Hosen oder Ärmel für Arbeiten im Freien vorschreibt. Wir empfehlen bei uns, lange Hosen zu tragen, weil es besser vor Verletzungen, UV-Strahlung (Hautkrebs) sowie Insektenstichen schützt.
Es gibt spezielle für die heißen Tage gemachte textilien, die einen Hitzestau vermeiden.
Der Helm allerdings bleibt Pflicht.
Aber: auch Arbeitgebende können Vorgaben machen.
Ich kenne aber Arbeitgeber (z.B. große Bauunternehmungen), die betriebsintern eine "Kleiderordnung" vorschreiben.
Bei Temperaturen über 30 Grad fällt das Arbeiten schwer. Der Körper kann sich nur noch ungenügend kühlen, der Flüssigkeitsbedarf ist erhöht und viele Menschen reagieren zusätzlich auf Ozon in der Luft.
Insbesondere Arbeiter und Arbeiterinnen aus der Baubranche haben am schönen Wetter weniger Freude. Sie arbeiten den ganzen Tag an der prallen Sonne. Da kommt doch sehr schnell der Wunsch auf, in kurzen Hosen anzupacken.
Kurze Hosen sind erlaubt
Soweit mir bekannt, gibt es keine staatliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschrift, die lange Hosen oder Ärmel für Arbeiten im Freien vorschreibt. Wir empfehlen bei uns, lange Hosen zu tragen, weil es besser vor Verletzungen, UV-Strahlung (Hautkrebs) sowie Insektenstichen schützt.
Es gibt spezielle für die heißen Tage gemachte textilien, die einen Hitzestau vermeiden.
Der Helm allerdings bleibt Pflicht.
Aber: auch Arbeitgebende können Vorgaben machen.
Ich kenne aber Arbeitgeber (z.B. große Bauunternehmungen), die betriebsintern eine "Kleiderordnung" vorschreiben.
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