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Informativ – Interaktiv -Interdisziplinär – It’s 4U
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Dürfen die MA die Gefährdungsbeurteilung für ihren Arbeitsplatz einsehen?
Zitat von Mueller am 9. Mai. 2023, 14:01 UhrBei uns im Betrieb möchte ein renitenter Kollege Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz nehmen. Hat er darauf einen Rechtsanspruch oder kann ich es ihm verweigern?
Bei uns im Betrieb möchte ein renitenter Kollege Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz nehmen. Hat er darauf einen Rechtsanspruch oder kann ich es ihm verweigern?
Zitat von Norbert Serwal am 17. Mai. 2023, 9:51 UhrNach dem ArbSchG hat dein Kollege das Recht auf Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz. Es gibt aber eine Ausnahme wenn dadurch betriebliche Geheimnisse offen gelegt würden. Wenn ihr da keine Geheimnisse habt, dann könnt Ihr ihm eigentlich die Einsichtnahme nicht verweigern.
Gruß
Norbert
Nach dem ArbSchG hat dein Kollege das Recht auf Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz. Es gibt aber eine Ausnahme wenn dadurch betriebliche Geheimnisse offen gelegt würden. Wenn ihr da keine Geheimnisse habt, dann könnt Ihr ihm eigentlich die Einsichtnahme nicht verweigern.
Gruß
Norbert
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