Diskussionsforen
für den fachlichen Austausch aller HSSEQ-Akteure
Unser HSSEQ-Forum ist der perfekte Treffpunkt für interaktiven, fachlichen Dialog und Austausch von Best Practices. Nutzen Sie die Suchfunktion, um die richtige Diskussionsrunde für Ihr Thema zu finden oder eröffnen Sie ein neues Thema.
Der Direktzugriff auf die wichtigsten Vorschriften & Regelwerke hilft zusätzlich, sich rasch einen Überblick zu verschaffen. Für etwaige Gesuche /Angebote an die Community können Sie kostenfrei ein
persönliches Post-it ans Schwarze Brett pinnen.
Informativ – Interaktiv -Interdisziplinär – It’s 4U
Unser HSSEQ-Forum ist der perfekte Treffpunkt für fachlichen Dialog und Austausch von Best Practices.
Der Direktzugriff auf die wichtigsten Vorschriften & Regelwerke hilft zusätzlich, sich rasch einen Überblick zu verschaffen.
Informativ – Interaktiv -Interdisziplinär – It’s 4U
Darf ein MA mitgebrachte eigene Schutzbrille nutzen statt der bereitgestellten?
Zitat von Mueller am 8. Mrz. 2023, 11:35 UhrWir haben immer wieder das Thema, dass die Schutzbrille nicht schön genug oder unbequem ist oder aus anderem Grund abgelehnt wird. Deshalb bringen einige Mitarbeiter ihre eigenen Brillen mit, die, von den Spezifikationen, zu den von mir ausgesuchten Brillen gleichwertig sind. Ich möchte aber nicht immer erst überprüfen ob die Brillen gleichwertig sind oder nicht, deshalb möchte ich, dass niemand eigene Brillen nutzt...
Kann ich ihnen das untersagen und wenn ja mit welchem Argument?
LG
Wir haben immer wieder das Thema, dass die Schutzbrille nicht schön genug oder unbequem ist oder aus anderem Grund abgelehnt wird. Deshalb bringen einige Mitarbeiter ihre eigenen Brillen mit, die, von den Spezifikationen, zu den von mir ausgesuchten Brillen gleichwertig sind. Ich möchte aber nicht immer erst überprüfen ob die Brillen gleichwertig sind oder nicht, deshalb möchte ich, dass niemand eigene Brillen nutzt...
Kann ich ihnen das untersagen und wenn ja mit welchem Argument?
LG
Zitat von Norbert Serwal am 7. Jun. 2023, 14:44 UhrNach dem ArbSchG haben die Mitarbeiter das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge für die PSA unterbreiten. Um die Akzeptanz der PSA zu erhöhen, sollten Mitarbeiter, soweit gesetzlich und betrieblich möglich, in die Auswahl der PSA einbezogen werden.
Die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er alternative vom Mitarbeiter mitgebrauchte PSA mit gleichwertiger Schutzfunktion erlaubt, liegt in seinem Weisungsrecht und ist daher eine arbeitsrechtliche Frage.
Es kann also untersagt werden und braucht auch keine Argumente dafür.
Nach dem ArbSchG haben die Mitarbeiter das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge für die PSA unterbreiten. Um die Akzeptanz der PSA zu erhöhen, sollten Mitarbeiter, soweit gesetzlich und betrieblich möglich, in die Auswahl der PSA einbezogen werden.
Die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er alternative vom Mitarbeiter mitgebrauchte PSA mit gleichwertiger Schutzfunktion erlaubt, liegt in seinem Weisungsrecht und ist daher eine arbeitsrechtliche Frage.
Es kann also untersagt werden und braucht auch keine Argumente dafür.
Zitat von Mueller am 14. Jun. 2023, 12:51 UhrDanke @norbert,
das hilft mir schonmal weiter.
Jetzt habe ich eine Mitarbeiterin, der ich eine Draeger X-pect 8120 als Überbrille für ihr private Brille ausgesucht habe. Sie ist jedoch unglücklich weil die beiden Brillen übereinander drücken.
Sie möchte eine Schutzbrille mit auf ihre Brillenstärke geschliffenen Gläsern haben. Wie sieht es da aus? Hat sie da ein Recht drauf oder muss sie mit der Draeger Brille klar kommen?
LG
Danke @norbert,
das hilft mir schonmal weiter.
Jetzt habe ich eine Mitarbeiterin, der ich eine Draeger X-pect 8120 als Überbrille für ihr private Brille ausgesucht habe. Sie ist jedoch unglücklich weil die beiden Brillen übereinander drücken.
Sie möchte eine Schutzbrille mit auf ihre Brillenstärke geschliffenen Gläsern haben. Wie sieht es da aus? Hat sie da ein Recht drauf oder muss sie mit der Draeger Brille klar kommen?
LG
Um im Forum mitwirken zu können, ist ein kostenloser Account notwendig.