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CO2 Feuerlöscher in LE Berechnung

Guten Tag,

stimmt es, dass CO2-Löscher nicht in die LE-Berechnung eingehen können? Können die wirklich nur zusätzlich vorgehalten werden? Thema Brandschutz.

Gruß

Heiner Blut

Hallo,

tja, das kann man nicht so richtig mit Ja oder Nein beantworten.

Es gibt ja verschiedene Arten der Berechnung z.B. nach ASR A2.2 oder BGR 133.

Nach ASR A2.2 werden "nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleeinheiten verfügen". Die meissten Kohlendioxidlöscher haben weniger. Ausserdem werden diese Löscher nur für die Klasse B zugelassen.

Schöne Grüße

Frank

Das ist ein gutes Stichwort. Überall lese ich, dass CO2-Löscher für die Brandklassen B und C zugelassen sind. Markiert sind sie aber nur mit Brandklasse B. Was stimmt denn nun?

In meinem konkreten Fall geht es um EDV-Räume, da gibt es keine flüssigen Stoffe...

Nach der EN 3 sind einzig Pulverlöscher für die Brandklasse C geeignet.

Für A und B müssen natürlich die Anforderungen der EN 3 erreicht werden. Aber auch wenn ein CO2 Löscher vielleicht die Anforderungen der Brandklasse A nicht erreicht kann er trotzdem erfolgreich sein. Besonders bei elektrischen Anlagen (VDE 0132)

Gruß

Hansen

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