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CO2 Feuerlöscher in LE Berechnung
Zitat von Heiner Blut am 1. Mrz. 2022, 14:56 UhrGuten Tag,
stimmt es, dass CO2-Löscher nicht in die LE-Berechnung eingehen können? Können die wirklich nur zusätzlich vorgehalten werden? Thema Brandschutz.
Gruß
Heiner Blut
Guten Tag,
stimmt es, dass CO2-Löscher nicht in die LE-Berechnung eingehen können? Können die wirklich nur zusätzlich vorgehalten werden? Thema Brandschutz.
Gruß
Heiner Blut
Zitat von Frank Förster am 1. Mrz. 2022, 15:23 UhrHallo,
tja, das kann man nicht so richtig mit Ja oder Nein beantworten.
Es gibt ja verschiedene Arten der Berechnung z.B. nach ASR A2.2 oder BGR 133.
Nach ASR A2.2 werden "nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleeinheiten verfügen". Die meissten Kohlendioxidlöscher haben weniger. Ausserdem werden diese Löscher nur für die Klasse B zugelassen.
Schöne Grüße
Frank
Hallo,
tja, das kann man nicht so richtig mit Ja oder Nein beantworten.
Es gibt ja verschiedene Arten der Berechnung z.B. nach ASR A2.2 oder BGR 133.
Nach ASR A2.2 werden "nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleeinheiten verfügen". Die meissten Kohlendioxidlöscher haben weniger. Ausserdem werden diese Löscher nur für die Klasse B zugelassen.
Schöne Grüße
Frank
Zitat von Heiner Blut am 1. Mrz. 2022, 15:33 UhrDas ist ein gutes Stichwort. Überall lese ich, dass CO2-Löscher für die Brandklassen B und C zugelassen sind. Markiert sind sie aber nur mit Brandklasse B. Was stimmt denn nun?
In meinem konkreten Fall geht es um EDV-Räume, da gibt es keine flüssigen Stoffe...
Das ist ein gutes Stichwort. Überall lese ich, dass CO2-Löscher für die Brandklassen B und C zugelassen sind. Markiert sind sie aber nur mit Brandklasse B. Was stimmt denn nun?
In meinem konkreten Fall geht es um EDV-Räume, da gibt es keine flüssigen Stoffe...
Zitat von Gerd Hansen am 14. Mrz. 2022, 10:13 UhrNach der EN 3 sind einzig Pulverlöscher für die Brandklasse C geeignet.
Für A und B müssen natürlich die Anforderungen der EN 3 erreicht werden. Aber auch wenn ein CO2 Löscher vielleicht die Anforderungen der Brandklasse A nicht erreicht kann er trotzdem erfolgreich sein. Besonders bei elektrischen Anlagen (VDE 0132)
Gruß
Hansen
Nach der EN 3 sind einzig Pulverlöscher für die Brandklasse C geeignet.
Für A und B müssen natürlich die Anforderungen der EN 3 erreicht werden. Aber auch wenn ein CO2 Löscher vielleicht die Anforderungen der Brandklasse A nicht erreicht kann er trotzdem erfolgreich sein. Besonders bei elektrischen Anlagen (VDE 0132)
Gruß
Hansen
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