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Beeinträchtigungen durch Lärm sind unterschätzt | Risiken und Wirkungen
Zitat von Georg Breddermann am 14. Mai. 2023, 21:40 UhrLärm wirkt nicht nur auf das Gehör. Er kann auch unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Psyche und somit auf das Wohlbefinden haben.
Bei Lärm am Arbeitsplatz, denken die meisten von uns direkt an einen Schallpegel von 80 dB(A) oder höher. Ab diesem Arbeitsplatzgrenzwert ist nach Stand der Medizin und Wissenschaft eine Gesundheitsgefährdung für das menschliche Ohr gegeben. Bei Schalldrücken größer 85 dB(A) kann dies sogar zu schweren, bis hin zu irreversiblen, Schädigungen des Gehörs führen. Arbeitnehmer:innen, die viele Jahre solch hohen Schalldrücken bei der Arbeit ausgesetzt waren, können u.U. mit der Anerkennung einer Berufskrankheit rechnen.
Um diesen Langzeit-Gefahren vorzubeugen sind Lärmbelastungen durch die Anwendung geeigneter Technologien, Arbeitsweisen und persönlicher Schutzausrüstung nach dem Stand der Technik zu minimieren bzw. die Wirkung auf den Menschen zu reduzieren.
Neben dem Schalldruck (auraler Faktor) haben aber auch extra-aurale Faktoren wie Frequenzzusammensetzung, Schwankungsstärke oder Nachhall einen tw. individuellen Einfluss bzw. Wirkung auf den Menschen. Unter dem Begriff extra-aural werden alle Wirkungen zusammengefasst, die NICHT das Gehör betreffen.
Bislang assoziierte man diese nicht-akustischen Umgebungseinflüsse eher mit „leisen“ Umgebungen, wo keine hohen Schallpegel herrschen, z.B. mit einem Büroarbeitsplatz. Inzwischen weiß man aber, dass diese Faktoren völlig unabhängig vom Schallpegel sind und sowohl in „lauter“, industrieller Umgebung als auch in „leiser“ Umgebung, z.B. im Büro, die gleiche Wirkung entfalten können. D.h.: Da extra-aurale Wirkungen von Lärm bereits bei verhältnismäßig geringen Schalldruckpegeln auftreten können, sind sie an vielen Arbeitsplätzen möglich und können weitaus mehr Beschäftigte betreffen, als bisher angenommen.
Lärm wirkt also nicht nur schädlich auf das Gehör, sondern hat u.a. auch
➡ physiologische (bspw. Erhöhung von Blutdruck und Herzfrequenz),
➡ psychische (bspw. Stress, Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen) und /oder
➡ physische Auswirkungen (wie z.B. Kopfschmerzen, Muskelverspannungen, etc.) sowie
➡ Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, Motivation und Produktivität.
Mögliche Wirkungen sind: Minde-Leistungen, Unzufriedenheit, schwindende Motivation, sich verschlechternde Sprachverständlichkeit, Beeinträchtigung des Herz-Kreislauf- und des Muskel-Skelett-Systems sowie das psychische Befinden (z. B. Gefühl der Belästigung, Gereiztheit, Aggressivität und Ärger); langfristig kann es in Extremfällen sogar zum Burn Out führen.
In den Gefährdungsbeurteilen kann daher zukünftig nicht mehr allein der Lärm-Beurteilungspegel zur „physikalischen“ Risikobewertung von Lärm herangezogen werden; vielmehr müssen auch die nicht auralen Risiken berücksichtigt werden. Diese sind bereits bei der Planung und Einrichtung von Arbeitsstätten hinsichtlich ihrer lärmarmen Gestaltung zu beachten. Schutzmaßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen sind bezüglich der Rangfolge nach dem TOP- bzw. STOP-Prinzip umzusetzen…
Psychologen raten Betroffenen außerdem in Ihrer Freizeit aurale und extra-aurale Faktoren zu vermeiden und auf eine entsprechende Work-Life-Balance zu achten.
Weiterführende, ausführliche Artikel und Studien zu diesem Thema finden Sie unter https://www.hsseq4u.de/markt-und-messe/eintrag/26432/ oder auf unserer Plattform mittels einer Suche „Lärm“.)
Lärm wirkt nicht nur auf das Gehör. Er kann auch unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Psyche und somit auf das Wohlbefinden haben.
Bei Lärm am Arbeitsplatz, denken die meisten von uns direkt an einen Schallpegel von 80 dB(A) oder höher. Ab diesem Arbeitsplatzgrenzwert ist nach Stand der Medizin und Wissenschaft eine Gesundheitsgefährdung für das menschliche Ohr gegeben. Bei Schalldrücken größer 85 dB(A) kann dies sogar zu schweren, bis hin zu irreversiblen, Schädigungen des Gehörs führen. Arbeitnehmer:innen, die viele Jahre solch hohen Schalldrücken bei der Arbeit ausgesetzt waren, können u.U. mit der Anerkennung einer Berufskrankheit rechnen.
Um diesen Langzeit-Gefahren vorzubeugen sind Lärmbelastungen durch die Anwendung geeigneter Technologien, Arbeitsweisen und persönlicher Schutzausrüstung nach dem Stand der Technik zu minimieren bzw. die Wirkung auf den Menschen zu reduzieren.
Neben dem Schalldruck (auraler Faktor) haben aber auch extra-aurale Faktoren wie Frequenzzusammensetzung, Schwankungsstärke oder Nachhall einen tw. individuellen Einfluss bzw. Wirkung auf den Menschen. Unter dem Begriff extra-aural werden alle Wirkungen zusammengefasst, die NICHT das Gehör betreffen.
Bislang assoziierte man diese nicht-akustischen Umgebungseinflüsse eher mit „leisen“ Umgebungen, wo keine hohen Schallpegel herrschen, z.B. mit einem Büroarbeitsplatz. Inzwischen weiß man aber, dass diese Faktoren völlig unabhängig vom Schallpegel sind und sowohl in „lauter“, industrieller Umgebung als auch in „leiser“ Umgebung, z.B. im Büro, die gleiche Wirkung entfalten können. D.h.: Da extra-aurale Wirkungen von Lärm bereits bei verhältnismäßig geringen Schalldruckpegeln auftreten können, sind sie an vielen Arbeitsplätzen möglich und können weitaus mehr Beschäftigte betreffen, als bisher angenommen.
Lärm wirkt also nicht nur schädlich auf das Gehör, sondern hat u.a. auch
➡ physiologische (bspw. Erhöhung von Blutdruck und Herzfrequenz),
➡ psychische (bspw. Stress, Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen) und /oder
➡ physische Auswirkungen (wie z.B. Kopfschmerzen, Muskelverspannungen, etc.) sowie
➡ Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, Motivation und Produktivität.
Mögliche Wirkungen sind: Minde-Leistungen, Unzufriedenheit, schwindende Motivation, sich verschlechternde Sprachverständlichkeit, Beeinträchtigung des Herz-Kreislauf- und des Muskel-Skelett-Systems sowie das psychische Befinden (z. B. Gefühl der Belästigung, Gereiztheit, Aggressivität und Ärger); langfristig kann es in Extremfällen sogar zum Burn Out führen.
In den Gefährdungsbeurteilen kann daher zukünftig nicht mehr allein der Lärm-Beurteilungspegel zur „physikalischen“ Risikobewertung von Lärm herangezogen werden; vielmehr müssen auch die nicht auralen Risiken berücksichtigt werden. Diese sind bereits bei der Planung und Einrichtung von Arbeitsstätten hinsichtlich ihrer lärmarmen Gestaltung zu beachten. Schutzmaßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen sind bezüglich der Rangfolge nach dem TOP- bzw. STOP-Prinzip umzusetzen…
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