Neue arbeitsmedizinische Regel „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“
In Zeiten zunehmender Leistungsanforderung und späterem Renteneintritt wird der Erhalt der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden in Unternehmen immer wichtiger. Die Arbeitsmedizin leistet hier einen wesentlichen Beitrag: Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge können Risikofaktoren für chronische Erkrankung frühzeitig erkannt und ihnen mit gesundheitsfördernden Maßnahmen vorgebeugt werden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wirksamer Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements geworden, bei dem Betriebsärzte eine Schlüsselrolle als Berater der Mitarbeitenden ausfüllen. Dabei sind ihre detaillierten Kenntnisse der Arbeitsplätze und der organisatorischen Strukturen im Betrieb von Vorteil. Erfahren Sie im Webinar wissenswertes über Schnittstellen der Arbeitsmedizin im Unternehmen sowie Maßnahmen der Primär-, Sekundär-, Tertiärprävention am Beispiel von BASF SE und diskutieren Sie mit uns über die Umsetzung der arbeitsmedizinischen Regel „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“ (AMR 3.3).
Sie erhalten 2 Fortbildungseinheiten von der Landesärztekammer für dieses Webinar.
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Teilnahmegebühr: 80,- €
Vorteilspreis für ASU Abonnenten und DGAUM Mitglieder: 40,- €
Vorteilspreis für Studierende: 0,- €
Neue arbeitsmedizinische Regel „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“
Dr. med. Joachim Stork
Facharzt für Arbeitsmedizin, Kassel
Maßnahmen im Rahmen der Primär-, Sekundär-, Tertiärprävention
Dr. med. Stefan Webendörfer
Vice President, Health Risk Assessment, Communication, Committees
Corporate Health Management, BASF SE
Schnittstelle Arbeitsmedizin in der sektorenübergreifenden Medizin
Prof. Dr. med. Christoph Oberlinner
Senior Vice President & Chief Medical Officer
Corporate Health Management, BASF SE
WISSENSCHAFTLICHE LEITUNG
Prof. Dr. med. Christoph Oberlinner