Mit Beginn des Jahres 2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ für alle Unternehmen mit mind. 3.000 beschäftigen Arbeitnehmern (inkl. Leiharbeitskräfte, etc.) in Kraft getreten.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen stärker zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zur Einhaltung von höheren Standards in den Bereichen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz und ist nicht nur für inländische Unternehmen verpflichtend, sondern für alle Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Deutschland haben und/oder mit deutschen Unternehmen eine Handelsbeziehung pflegen.
In unserem kostenlosen Webinar erfahren Sie, was das Lieferkettengesetz für Unternehmen bedeutet, welche Aspekte nun besonders zu beachten sind, wie:
- Ziel des Gesetzes und Reichweite der Verantwortung
- Rechtspflichten ableiten und umsetzen
- Unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachkommen
Haftungsbereich ermitteln und Maßnahmen ableiten
Termin: 13. Juni 2023, 10:00–10:45 Uhr
Quentic GmbH
Gürtelstraße 30
10247 Berlin
Ronja Römer und Stefan Pawils