ESG Reporting – Was kommt ab 2023 auf uns zu?
Donnerstag, den 30. März 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
Durch eine Nachhaltigkeits-Berichterstattung sollen Firmen offenlegen, wie sich ihr unternehmerisches Handeln auf die drei Bereiche Umwelt, Soziales und Corporate Governance (kurz ESG) auswirkt. Die Anforderungen an das ESG-Reporting werden zunehmend strenger. Bislang waren nur börsennotierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern beitragspflichtig. Ab 2023 gibt es nun signifikante Änderungen.
- Der gesetzliche Rahmen: Lieferkettengesetz, CSRD, SFDR, Taxonomie
- Umsetzungsstrategien: In 5 Schritten zum Erfolg
- Vom Bericht zur Umsetzung: Dekarbonisierung
Dr. Christoph Schork
Rechtsanwalt und Partner I Wirtschaftskanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Dr. Bahar Cat-Krause
Nachhaltigkeitsexpertin und Unternehmerin I bck2planet Nachhaltigkeitsberatung
Norbert Heidelmann
Department Manager für Sustainability und Carbon Services I TÜV Rheinland Group