Positionspapier
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dguv
veröffentlicht am
Seit 2005 gibt es ein europaweites Verbot für die Herstellung und Verwendung von Asbest sowie asbesthaltiger Materialien. Diese finden sich aber unter anderem nach wie vor in Gebäuden, die vor dem Verbot errichtet wurden. Die EU-Kommission will die Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz reduzieren. Im 3. Quartal 2022 wird ein Gesetzesvorschlag mit einem neuen Expositionsgrenzwert erwartet.
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