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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung richtig durchführen


Urheber:in:
Haufe Arbeitsschutz



Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Pflicht und Chance für Unternehmen

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wichtig?

Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen hat einen direkten Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, nicht nur physische, sondern auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, gesunde und motivierte Mitarbeitende langfristig zu erhalten.

Was umfasst die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es nicht um die psychische Verfassung der Beschäftigten, sondern um die Analyse und Optimierung der Arbeitsbedingungen. Belastungen können individuell unterschiedlich empfunden werden, weshalb ein strukturiertes Vorgehen erforderlich ist. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert fünf zentrale Belastungsbereiche:

  1. Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgaben (z. B. monotone Tätigkeiten, fehlender Handlungsspielraum)
  2. Arbeitsorganisation (z. B. Schichtarbeit, hoher Zeitdruck, Unterbrechungen)
  3. Soziale Beziehungen (z. B. Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen)
  4. Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, ungünstige Beleuchtung oder Temperaturen)
  5. Neue Arbeitsformen (z. B. Homeoffice, digitale Kommunikation)

Wer führt die Gefährdungsbeurteilung durch?

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beurteilung durchzuführen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte sowie Personal- und Betriebsräte können dabei beratend unterstützen.

Vorgehensweise in sieben Schritten

Die Umsetzung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen: Identifikation von Arbeitsplätzen mit ähnlichen psychischen Belastungen.
  2. Ermittlung der psychischen Belastung: Methoden wie Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungen oder Workshops.
  3. Beurteilung der Belastungen: Vergleich mit definierten Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  4. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen: Vermeidung oder Reduzierung der Belastungen durch organisatorische, technische oder soziale Verbesserungen.
  5. Wirksamkeitskontrolle: Prüfung, ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt haben.
  6. Aktualisierung: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung bei Veränderungen.
  7. Dokumentation: Festhalten der Ergebnisse, Maßnahmen und Kontrollergebnisse gemäß gesetzlicher Vorgaben.

Fazit: Pflicht und Chance zugleich

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, gesunde und produktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Durch eine strukturierte Analyse und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen können Unternehmen nicht nur gesundheitliche Risiken minimieren, sondern auch das Engagement und Wohlbefinden ihrer Beschäftigten nachhaltig fördern.



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