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Haufe Arbeitsschutz
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Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Beschäftigte nicht ohne Ruhepause arbeiten. Nahezu ein Drittel aller Beschäftigten bekommt aber in der betrieblichen Realität nicht die gesetzlich geforderten Pausenzeiten. Das zeigt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Besonders betroffen sind Beschäftigte im Gesundheitssektor und im öffentlichen Dienst.
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