Im Sommer 2022 ist die 15. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Kraft getreten. Seither dürfen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte nunmehr ausschließlich die erhobenen Befunde und Hinweise auf der Bescheinigung für Anlage 5 zu § 11 FeV dokumentieren. Jegliche Bewertung von Befunden hinsichtlich ihrer Bedeutung in Verbindung mit der Anlage 4 FeV im Sinne einer Vorbegutachtung wurde ausgeschlossen. Frau Dr. Huetten wird im Webinar darauf eingehen, wie hiermit praktisch umzugehen ist. Aktuell wird das Kapitel „Psychische Erkrankungen“ der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BGL) von einer Expertenkommission überarbeitet. Herr PD Dr. Brunnauer wird vor diesem Hintergrund die wichtigsten Aspekte zur Fahreignung bei psychischen Störungen ansprechen. § 24a Straßenverkehrsgesetz (2) lautet: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt“ … „Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“ Der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Graw geht auf die praktischen Konsequenzen dieser rechtlichen Situation ein.
Dr. Manuela Huetten
PD Dr. rer. nat. Alexander Brunnauer
Prof. Dr. med. Matthias Graw
Prof. Dr. med. Dennis Nowak