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BAuA
veröffentlicht am
EmpfGS 409 löst BekGS409 “Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz” ab.
Die Empfehlungen zu Gefahrstoffen (EmpfGS) werden gemäß § 20 Absatz 3 Nummer 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt und ausgesprochen und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder.
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