HSE - Markt- und Messeplatz

Lieferkettengesetz


Welche Rolle spielt der Menschenrechtsbeauftragte im Unternehmen?
Urheber:in:
Haufe Arbeitsschutz



Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen entlang von Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflicht, LkSG) sind Unternehmen verpflichtet, einen Menschenrechtsbeauftragten einzusetzen. Welche Aufgaben hat dieser und wie ist seine Stellung im Unternehmen?

Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten entlang der gesamten Lieferkette eines Unternehmens gefordert und geregelt. Der Anwendungsbereich des Gesetzes verpflichtet Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz, ihren satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, zur Achtung von Menschenrechten (aber auch Umweltschutzstandards) durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.


Schlagwörter

0
    0
    Warenkorb
    Ihr Warenkorb ist leer
    Scroll to Top