Die Diskussion um die Krankenhausreform ist auch für die Unfallversicherung von Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung ihre Positionen zu einzelnen Aspekten der Reform formuliert.
ie begrüßt die geplante Weiterentwicklung der Krankenhausinfrastruktur, die die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und zugleich qualitativ hochwertigen Versorgung zum Ziel hat. Die Unfallversicherung hat bereits seit langem für Unfallverletzte ein dreistufiges System etabliert, das optimale Versorgung abhängig vom Verletzungsgrad und auf Basis klarer Qualitäts- und Leistungsanforderungen gewährleistet. Dies hat dazu geführt, dass sich die Versorgung ihrer Versicherten auf weniger, dafür aber besonders geeignete Kliniken konzentriert. Dieses allseits anerkannte System könnte beispielgebend auch für andere Leistungsbereiche sein.